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Steuertipp

Einnahmenüberschussrechnung

Als Freiberufler mit einer Einnahmenüberschussrechnung stehen Ihnen einige Gestaltungsmöglichkeiten offen: Sie können am Jahresende erheblichen Einfluss auf das Jahresergebnis ausüben.

Beispielsweise können Sie den Gewinn durch vorzeitige Überweisung der Praxismiete mindern: Sie könnten die Miete für die Monate Januar bis Juni des nachfolgenden Jahres von angenommen 6 x 2.500 € bereits am 28. 12. bezahlen. Durch das im Steuerecht für diese Art der Einkunftsermittlung vorgesehene Prinzip der Vereinnahmung und Verausgabung würde der Gewinn des laufenden Jahres um „grundsätzlich“ 15.000 € gemindert. Wir haben bewusst „grundsätzlich“ gesagt, weil die Miete für Januar aufgrund einer besonderen gesetzlichen Finesse bereits in das nächste Jahr gehört. Es bleiben also 12.500 € Gewinnminderung. Das sollten Sie aber auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter besprechen. Denn auf seiner Seite liegen dann entsprechende Einnahmen in dem Jahr vor.

Diese Vorgehensweise ist lohnenswert, wenn Ihr persönlicher Steuersatz für das laufende Jahr wegen guter Ertragslage besonders hoch wäre oder der Gesetzgeber für das Folgejahr eine Steuersatzsenkung beschlossen hat. Auf jeden Fall sollten Sie die technischen Möglichkeiten des Zu- und Abflussprinzips zu Ihrem Vorteil nutzen.

Fundstelle: § 4 Abs. 4 EStG und § 11 EStG

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