Elektronischer Entgeltnachweis ab 2010
Am 2.4.2009 ist das „Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis“ (ELENA) in Kraft getreten. Ab 2010 wird monatlich für jeden Arbeitnehmer ein multifunktionaler Datensatz erstellt. Diese Daten werden zentral gespeichert und von verschiedenen Behörden genutzt.
Jeder einzelne Arbeitnehmer-Datensatz wird auf technischer Basis des DEÜV-Verfahrens übermittelt. Der Arbeitgeber sendet diesen verschlüsselt und maschinell signiert an die Zentrale Speicherstelle und erhält eine Protokollmeldung zur Verarbeitung des Datensatzes.
Mit dem ELENA-Verfahren sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Im Jahr 2012 soll der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren starten. Dann werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung soll dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht werden. Die jeweiligen Behörden, die die Leistungen gewähren, werden die Anträge mit diesem Verfahren elektronisch bearbeiten.
Das ELENA-Verfahren ist eine der wesentlichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Bürokratiekosten entscheidend senken will.
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet weitere Informationen zum ELENA-Verfahren als PDF zum Download an.
Fundstelle: BMWi PRESSEMITTEILUNG Nr. 11967 v. 7.4.2009
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