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Steuertipp

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

Wenn Sie hohe Ausgaben haben, müssen Sie nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten, bis Sie eine Erstattung bekommen!

Sie können sich insbesondere für Werbungskosten einen monatlichen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Interessant ist das vor allem, wenn Sie hohe Fahrleistungen haben. Das bedeutet, dass Sie Ihr Arbeitgeber ein paar Stufen tiefer in der Steuertabelle ansetzt und sich Ihr Nettolohn entsprechend Ihrer individuellen Steuerlast erhöht. Allerdings sind Sie nun verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist aber nichts Schlimmes.

Fundstelle: § 39a EStG

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