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Steuertipp

Gewerbesteuer für Selbständige?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Einkünfte der sog. freien Berufe, der sonstigen Selbständigen und der Land- und Forstwirte auch weiterhin nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Nach Auffassung der Richter bestehen beim Steuergegenstand und den wesentlichen Besteuerungsmerkmalen Unterschiede, die eine Differenzierung bei der Gewerbesteuerpflicht rechtfertigen.

Fundstelle: § 2 GewStG; BVerfG, Beschluss v. 15.1.2008 - 1 BvL 2/04

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