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Steuertipp

Lohnsteuerbescheinigung

Bereits seit 2004 bekommen Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr vom Arbeitgeber zurück. Die Lohnsteuerbescheinigung hat die Lohnsteuerkarte ersetzt.

Ihr Arbeitgeber übermittelt die Daten per Fernübertragung an das Finanzamt, vernichtet die Lohnsteuerkarte und stellt Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung. Dieser Ausdruck enthält ein individuelles Ordnungsmerkmal, das Sie in die Anlage N eintragen müssen. Von der Gemeinde erhalten Sie aber weiterhin die beim Arbeitgeber abzugebende Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr.

Fundstelle: § 41b EStG

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