Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Arbeitnehmer & Angestellte
  4. Nebenberuflicher Behindertertentransport
Steuertipp

Nebenberuflicher Behindertertentransport

Wer nebenberuflich bei einer gemeinnützigen Hilfsorganisation, z. B. im Behindertentransport, tätig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, kann bis zu 2.100 Euro steuerfrei vereinnahmen.

Weil Sie im Zusammenhang mit den Fahrten behinderte Menschen betreuen, bleiben von Ihrer Vergütung bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei. Sind Sie nicht nur als Betreuer, sondern auch als Fahrer tätig, erkennt das Finanzamt pauschal nur 50 % der Tätigkeit als steuerbegünstigt an, das heißt bis zu 50 % der Aufwandsvergütung, maximal 2.100 Euro sind steuerfrei. Der Gesetzgeber hat gerade rückwirkend ab 2007 den Höchstbetrag von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.

Fundstelle: § 3 Nr. 26 EStG

Kommentare zu Nebenberuflicher Behindertertentransport

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum Steuertipp "Nebenberuflicher Behindertertentransport" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für smartsteuer.de registriert? Klicken Sie hier.