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Steuertipp

Putzfrau im Privathaushalt

Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt bietet sich eine Beschäftigung im Rahmen eines 400-Euro-Jobs an. Das kostet wenig Aufwand.

Informieren Sie sich auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Dort steht ein „Haushaltsscheck“ bereit. Die Zentrale zieht dann die zu entrichtenden Pauschalabgaben von Ihrem Konto ein. Das sind 10 % Sozialversicherung, 2 % Pauschalsteuer, 1,6 % gesetzliche Unfallversicherung und 0,1 % Umlage.

Tipp: Berechnen Sie den Lohn so, dass in Wirklichkeit Ihre Putzfrau mit der Pauschalsteuer belastet wird!

Fundstelle: § 40a Abs. 2 EStG und www.minijob-zentrale.de

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