Snowboardfahren im Schulsport
Aufwendungen für Skilehrgänge können als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt zumindest für einen Gymnasialsportlehrer, der die AG „Wintersport“ an seiner Schule leitet und Klassenfahrten mit entsprechenden Inhalten organisiert und betreut.
Der Bundesfinanzhof billigte einem Sportlehrer zu: Er kann die Kosten für einen Lehrerfortbildungskurs „Snowboardfahren im Schulsport“ - inklusive Reisekosten - in Österreich steuermindernd geltend machen. Denn: Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme können als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Die Aufwendungen müssen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann nur durch die Würdigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls überprüft werden, so dass man durch eine ablehnende Entscheidung des Finanzamts regelmäßig in ein Klageverfahren manövriert wird. Im Urteilsfall jedenfalls lagen einige der geforderten Voraussetzungen vor.
Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG; BFH, Urteil v. 22.6.2006 - VI R 61/02; BFH, Urteil v. 26.8.1988 - VI R 175/85
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