Sportverein: Spende eines Mitglieds
Spenden eines Vereinsmitglieds sind steuerlich absetzbar, wenn sie freiwillig und ohne Erwartung eines eigenen besonderen Vorteils erbracht werden. Das kann z. B. auch ein Geldbetrag für neue Trikots sein.
Eine Spende für Mannschaftstrikots ist sogar dann steuerlich absetzbar, wenn Sie selbst in der Mannschaft mitspielen. Ein besonderer Vorteil kann darin nicht gesehen werden.
Dagegen ist eine Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub üblicherweise erwartet wird, nicht absetzbar. Hier liegt der besondere Vorteil in der Clubaufnahme.
Fundstelle: § 10b Abs. 1 EStG; BFH, Urteil v. 2.8.2006 - XI R 6/03, BStBl 2007 II, 8
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