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Steuertipp

Steuererklärung: Abgabefrist verpasst?

Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung 2011 um ein paar Tage überschreiten, drohen in der Regel noch keine Sanktionen seitens des Finanzamts. Die Lösung kann aber auch ein Antrag auf Fristverlängerung sein.

Generell gilt, dass Steuererklärungen bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben sind. Deshalb ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 grundsätzlich bis zum 31.5.2012 beim Finanzamt einzureichen. Wer die Frist jedoch um einige Tage überschreitet, hat im Allgemeinen keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

Rechnen Sie aber damit, dass das Finanzamt Sie an die Abgabe der Erklärung erinnern wird. Diese Erinnerung wird dann nochmals mit einer mehrwöchigen „Abgabefrist“ versehen. Wenn Sie auch danach noch nicht reagiert haben, schickt Ihnen das Finanzamt möglicherweise eine Zwangsgeldandrohung zu – mit nochmaliger Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung, die mit einer weiteren Frist verbunden ist. Lassen Sie auch diese Frist verstreichen, kommt es zur Festsetzung eines Zwangsgeldes mit einer abermaligen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Alternativ haben die Finanzämter die Möglichkeit, Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zu schätzen und einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Tipp: Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen oder Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sind, verlängert die Finanzbehörde die Abgabefrist für 2011 ganz allgemein bis zum 31.12.2012 (vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 2.1.2012 über Steuererklärungsfristen).

Erstellen Sie Ihre Steuererklärung ohne fremde Hilfe, können Sie nur in besonderen Ausnahmefällen von einer solch großzügigen Fristverlängerung profitieren.

Nichtsdestotrotz gilt auch hier: Wenden Sie sich ruhig erst einmal mit einem Antrag auf Fristverlängerung an Ihr Finanzamt. Wenn Sie darin glaubhafte Gründe vortragen (z. B. Hinweis auf fehlende Unterlagen), wird die Behörde Ihrem Antrag vermutlich entsprechen. Triftige Gründe für eine Fristverlängerung sind auch eine akute Krankheit, eine längere Dienstreise, ein Arbeitsunfall, ein Todesfall im engeren Verwandtenkreis oder eine vorübergehende Arbeitsüberlastung. Erfahrungsgemäß lässt sich auf diese Weise die Abgabe der Erklärung nochmals um einige Wochen/Monate hinausschieben.

Tipp: Nutzen Sie für Ihr Schreiben auch unsere kleinen Helfer bei der Kommunikation mit dem Finanzamt! Im Servicebereich haben wir unter Musterbriefe und Vorlagen einige Dokumente für Sie vorbereitet.

Fundstelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 2.1.2012

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