Steuererklärung im Trennungsjahr
Ehepaare können für die Einkommensbesteuerung wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten. Doch wie sieht die Sache aus, wenn es zu einer Trennung kommt?
Im Jahr der Trennung kann man sich noch mit seinem Partner zusammen veranlagen lassen. Aber: Solange der Steuerbescheid noch offen ist oder sogar wenn später mal eine Änderung des Bescheids notwendig wird, können Sie erneut wählen!
Fundstelle: §§ 26, 26b EStG, BFH, Urteil v. 3.3.2005 - III R 22/02, BStBl II 2005, 690
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