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Steuertipp

Steuererklärung

In bestimmten Fällen müssen auch Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. Ob man Geld verschenkt, wenn man keine Steuererklärung abgibt, zeigt sich natürlich erst nach „Erprobung des Ernstfalls“ durch die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung.

Von einer Abgabeverpflichtung der Steuerklärung sind zwar nicht nur Unternehmer betroffen, sondern auch Arbeitnehmer. Das sind aber besondere Fälle, z. B. wenn Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt waren, Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten, auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet oder noch andere Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben.

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