Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Arbeitnehmer & Angestellte
  4. Telefon- und Internetkosten
Steuertipp

Telefon- und Internetkosten

Bei entsprechender Begründung, z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, oder wenn erfahrungsgemäß solche Aufwendungen anfallen, können Sie Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten geltend machen.

Ohne weiteren Einzelnachweis können Sie 20 % des Rechnungsbetrags der Telefonrechnung, maximal aber 20 € pro Monat, ansetzen. Aus den Rechnungen der letzten drei Monate können Sie ohne viel Mühe den Durchschnittsbetrag für das ganze Jahr errechnen. Wollen Sie mehr als 20 € angeben, müssen Sie jedes Gespräch einzeln nachweisen.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und R 9.1 Abs. 5 LStR

Kommentare zu Telefon- und Internetkosten

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum Steuertipp "Telefon- und Internetkosten" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für smartsteuer.de registriert? Klicken Sie hier.