Unterstützung von Familienmitgliedern
Den Unterhalt für Angehörige in gerader Linie, also für Großeltern, Eltern, Kinder oder Enkel, können Sie bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Der höchste Abzug beträgt 7.680 €.
Wohnt z. B. Ihr Vater bei Ihnen zu Hause, können Sie ohne weiteren Nachweis den Unterhalt bis zum Höchstbetrag ansetzen. Allerdings vermindert sich der Höchstbetrag, wenn Ihr Vater eigene Einnahmen hat, z. B. Arbeitslosengeld oder eine Rente bezieht. Meistens bleibt aber trotzdem etwas zum Absetzen übrig. Also lohnt sich die Angabe immer.
Fundstelle: § 33a Abs.1 Satz 1, § 33a Abs.1 Satz 4 EStG
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