Verlustabzug in Erbfällen
Früher konnten geerbte Verluste unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat sich mittlerweile ausdrücklich gegen eine steuerwirksame Vererbung von Verlusten ausgesprochen.
Die Finanzämter wenden diese einschränkende Rechtsprechung allerdings erst auf nach dem 18.8.2008 eingetretene Erbfälle an.
Tipp: Dennoch bieten sich verschiedene Optionen/Handlungsalternativen, durch die steuerliche Verluste gezielt begrenzt werden können. Auch nach Eintritt des Erbfalls ist es in Einzelfällen noch möglich, dem Wegfall der Verluste entgegenzuwirken.
Achtung: Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers unterliegen nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Erbschaftsteuer.
Fundstelle: BFH, Beschluss v. 17.12.2007 - GrS 2/04; BStBl II 2008, 608; BMF, Schreiben v. 24.7.2008 - IV C4 - S 2225/07/0006; BFH, Urteil v. 16.1.2008 - II R 30/06
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