Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Für zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagende Arbeitnehmerehegatten besteht unter anderem dann eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, wenn einer von ihnen nach der Steuerklasse V besteuert worden ist.
Bei erstmaliger Abgabe der Steuererklärung wird der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts natürlich auf die vorliegenden Besteuerungsmerkmale aufmerksam und möglicherweise auch für zurückliegende Jahre eine Erklärung anfordern.
Das Finanzamt kann zwar nicht unendlich in die Vergangenheit zurück, denn es muss die so genannte Festsetzungsfrist beachten, innerhalb derer noch eine Steuerfestsetzung vorgenommen werden kann. Wenn aber nicht gerade eine Steuerhinterziehung vorliegt, dann können gleichwohl noch Erklärungen bis hin zum Jahr 2000 angefordert werden.
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