19.02.2015 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Tierbetreuung von der Steuer absetzen!

Gute Nachrichten für Tierbesitzer! Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil  (Az.: 15 K 1779/14 E) entschieden, sie können Tierbertreuung von der Steuer absetzen und gelten als Aufwendungen für  haushaltsnahe Dienstleistungen.

Ein Ehepaar mit einer Hauskatze beauftragte eine Tierbetreuerin, sich während ihres Urlaubs um die Katze zu kümmern. Die „Katzensitterin“ stellte für ihre Dienstleistung 12 Euro pro Tag in Rechnung, insgesamt 302,90 Euro. Mit der Einkommensteuererklärung beantragte das Paar eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Das Finanzamt lehnte dies aber unter Verweis auf das einschlägige Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ab. In dieser für das Finanzamt verbindlichen Anweisung wird eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten ausgeschlossen.

Finanzgericht: Tierbetreuung von der Steuer absetzen geht

Das Finanzgericht Düsseldorf jedoch widersprach: Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung habe die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zum Haushalt und werde deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören dazu hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Hierzu zählen nach Auffassung der Richter auch Leistungen, die ein Steuerpflichtiger für die Versorgung und Betreuung des in seinen Haushalt aufgenommenen Haustiers erbringt. Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, sind dessen Haushalt zuzurechnen. Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt. Sie gehören damit zur Hauswirtschaft des Halters und entsprechende Kosten sind abziehbar!

Unser Tipp: Nicht vergessen – der Betrag muss überwiesen werden!

Wer jemanden damit beauftragt, sich um sein Haustier zu kümmern, kann die Kosten mit Hinweis auf das Urteil als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen! Wichtig ist aber, dass die Tätigkeit legal ausgeübt wird. Das heißt, Sie müssen vom Tiersitter eine Rechnung erhalten und dürfen den Betrag nicht bar bezahlen. Wichtig: Sie können die Tierbetreuung von der Steuer absetzen, wenn das Geld überwiesen wurde.

(Viola C. Didier / smartsteuer)

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Christian Karau sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage, mein Hund wird mehrmals wöchentlich in einer Hundetagesstätte betreut.
    Allerdings wird dort monatlich im Voraus der Beitrag bezahlt. es gibt auch jedesmal eine Quittung als Beleg.
    Zählt das auch? oder ist definitiv eine Überweisung erforderlich?

    mit freundlichen Grüßen.

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Leider wird eine bargeldlose Zahlung, also eine Überweisung des Geldes gefordert, damit der Betrag als Steuerermäßigung anerkannt werden kann.

  • Avatar Nadine Meuser sagt:

    Guten Tag

    bezüglich der kurzen antwort
    „Juliane Bunte sagt:
    6. Dezember 2016 um 2:25 pm“

    bin ich etwas am rätzeln.

    ist nun die betreuung in der huta beim sitter nach einer Überweisung absetzbar oder nicht ?

    lg Nadine

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Nein, leider ist hier die Bezeichnung „haushaltsnahe Dienstleistung“ recht wörtlich zu nehmen: die Dienstleistung muss zu Hause oder zumindest im eigenen Garten stattfinden.

  • Avatar LudwigHundesitter sagt:

    Hallo liebe Juliane,

    Vielen Dank für diesen Informativen Artikel zu Tierbetreuung und Steuerrecht!

    Weisst du wie das steuerlich gehandhabt wird, wenn ich ein Praktikum in einer Tierpension mache und dafür Material kaufen muss? Ich bin ja nicht fest angestellt sondern helfe lediglich in meiner Freizeit aus und muss mir jetzt aber bevor es mit der Tierbetreuung losgehen kann ein paar Handschuhe und Gummistiefel kaufen. Ich würde das natürlich gerne auch absetzen, denn wenn ich jetzt nicht als Hundesitter arbeiten würde würde ich mir das ja nicht kaufen.

    Dazu kommt, dass ich in Deutschland wohne aber in der Schweiz arbeiten würde..

    Ganz liebe Grüsse,

    Ludwig

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Hallo Ludwig,

    Kosten, die im Rahmen eines bezahlten Praktikums anfallen, sind Werbungskosten.

  • Avatar Sabine sagt:

    WO trage ich die Tierbetreuung ein? Ich finde bei Smartsteuer nur Betreuung von Kindern,.

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Sabine,

    schau bitte mal in den Haushaltsnahen Dienstleistungen nach.

    Grüße
    Katrin von smarsteuer


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)