24.11.2017 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Jetzt schnell noch Steuern sparen – unsere Checkliste

Alle Jahre wieder… Keine Angst, wir fangen jetzt nicht an Weihnachtslieder zu singen. Und doch gilt es wieder einmal kurz vor dem Jahreswechsel, seine steuerlichen Dinge zu überprüfen. Ausgaben machen – oder aufs nächste Jahr verschieben, Steuerklassen checken, Freibeträge beantragen, Geldanlagen und Altersvorsorge prüfen. Nicht alles wird für jeden zutreffen, picken Sie sich einfach die Punkte heraus, die für Sie Bedeutung haben. Diese kleine Mühe wird sich auszahlen, versprochen!

Check 1: Geldanlagen

Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge bei der Bank. Vielleicht wird ein Teil davon nicht mehr gebraucht und wäre an anderer Stelle nötig. Beispiel: Auf einem Sparkonto haben Sie 500 Euro Freibetrag auf Zinsgewinne, doch Sie machen damit keine 100 Euro mehr im Jahr. Auf der anderen Seite hatten Sie bisher die restlichen 301 Euro (Ledige haben einen Gesamt-Freibetrag von 801 Euro) in Ihrem Aktiendepot und da läuft es wesentlich besser. Ändern Sie die Freibeträge bis zum Jahresende entsprechend. Wenn Sie Aktiendepots bei mehreren Banken haben – und bei einer gab es Verluste: Fordern Sie dort bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung an.

Check 2: Altersvorsorge

Wer riestert oder als Selbständiger über die Rürup-Rente nachdenkt, sollte zum Jahresende genau hingucken. Bei der Riester-Rente müssen Sie darauf achten, dass Sie mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens eingezahlt haben. Sind Sie wegen einer Gehaltssteigerung darunter gerutscht, schnell nachzahlen, sonst gibt es weniger staatliche Zuschüsse. Selbständige sollten in einem erfolgreichen Jahr an Rürup denken – überschüssige Gewinne können Sie in die Altersvorsorge packen und so Ihre Steuerlast senken.  

Check 3: Ehepaare oder die, die es werden wollen

Noch hat es Bestand, das Ehegattensplitting (mal sehen, ob die kommende Regierung da was Neues bringen wird). Und da das so ist, können Ehepaare Steuern sparen. Das klappt besonders gut, wenn der Einkommensunterschied der Eheleute groß ist. Also: Für die Noch-Nicht-Verheirateten: Heiraten Sie schnell noch im Dezember, Sie sparen Steuern rückwirkend für das ganze Jahr 2017. Und die Schon-Verheirateten sollten Ihre Steuerklassen-Kombination prüfen. Vielleicht ändern sich die Umstände im neuen Jahr und ein Wechsel würde jeden Monat mehr Netto bringen.

Check 4: Handwerker

Soll Weihnachten richtig schick werden? Wie wäre es dann mit einem neu gestrichenen Wohnzimmer? Lassen Sie einen Maler kommen und setzen 20 Prozent von der Rechnung (ohne Materialaufwand) als Handwerkerleistung von der Steuer ab. Wie das genau geht und was noch möglich ist, können Sie hier nachlesen.

Check 5: Krankheitskosten

Eine neue Krone beim Zahnarzt, eine neue Brille oder gar ein Hörgerät. Bei vielen medizinischen Sachen müssen Sie selbst tief in die Tasche greifen. Sie können aber einen Teil davon absetzen, wenn Sie die sogenannte zumutbare Belastung überschritten haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie gut planen. Wenn Sie noch keine größeren Ausgaben in diesem Jahr hatten, verschieben Sie zeitlich nicht kritische Behandlungen und Käufe ins nächste Jahr. Das gilt auch umgekehrt, wenn Sie schon einiges ausgegeben haben, versuchen Sie den Rest auch noch in diesem Jahr zu schaffen. Schlecht wäre es, wenn Sie diese Ausgaben über den Jahreswechsel splitten müssen – denn so kann es sein, dass Sie in beiden Jahren keine Steuererleichterung haben, weil Sie jeweils unter der Grenze der zumutbaren Belastung landen. Ausführlich können Sie das in diesem Artikel nachlesen. Und weil sich in diesem Jahr die Grenzen verändert haben, ist auch dieser Blogbeitrag empfehlenswert.

Check 6: Werbungskosten – aber vielleicht erst im nächsten Jahr

Wir haben schon oft über die Werbungskosten geschrieben. Das sind Ausgaben, die berufsbedingt sind. 1.000 Euro können Sie pauschal absetzen, doch wenn Sie jetzt eh schon drüber liegen, kaufen Sie noch Sachen wie Berufskleidung und Fachliteratur oder buchen (und zahlen) Sie schon jetzt eine Weiterbildung fürs nächste Jahr. Achtung: Wenn Sie einen Computer oder ein Smartphone für die Arbeit neu anschaffen, sollten Sie kurz zögern. Denn: Wenn Sie diese in diesem Jahr kaufen – und das Gerät kostet mehr als 487,90 Euro (410 Euro netto), sollten Sie lieber auf das neue Jahr warten. Denn: Bisher konnten solche sogenannten geringfügigen Wirtschaftsgüter (GWG) nur auf einen Schlag abgesetzt werden, wenn Sie höchstens 487,90 Euro kosteten. War es teurer, musste es über mehrere Jahre abgesetzt werden. Ab 1. Januar 2018 wird diese Grenze für GWG aber deutlich angehoben: gleich auf 952 Euro (800 Euro netto). Kaufen Sie also Ihr 899 Euro Smartphone jetzt noch, können Sie davon jeweils nur rund 180 Euro in den nächsten fünf Jahren absetzen. Kaufen Sie es am 2. Januar 2018, können Sie es auf einen Schlag im Folgejahr absetzen.

Check 7: Steuererklärung freiwillig abgeben

Letzter Aufruf! Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat dafür stolze vier Jahre Zeit. Stichtag für das Steuerjahr 2013 ist der 31. Dezember 2017. Nehmen Sie sich die Zeit, denn meist bekommen Sie Geld zurück vom Staat. Falls es nicht so sein sollte, ziehen Sie die Erklärung einfach zurück – und nichts passiert. Mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das alles besonders schnell und einfach. Die Online-Steuererklärung für das Jahr 2013 schalten wir allerdings Anfang 2018 ab. Nutzen Sie daher bis zum 31. Dezember 2017 noch Ihre Chance und legen Sie jetzt los.

Geschrieben von:
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