15.02.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

So kommen Parteien an unsere Steuergelder

Über Geld spricht man nicht, sagt der Volksmund. Daran dürfen sich Parteien in Deutschland nicht halten, denn sie müssen jährlich über „die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen Rechenschaft ablegen“. Doch woher kommt das Geld, mit dem sich die Parteien finanzieren? Welche Regeln müssen sie beachten – und vor allem: Wie und in welchem Umfang erhalten die Parteien Geld vom Staat – also von unseren Steuergeldern? Wir versuchen das heute kurz und knackig zu erklären. Dann können Sie am Stammtisch und auf Facebook faktenbasiert mitreden.

Sinn und Zweck der Parteienfinanzierung

Bevor wir gleich zu den Details kommen, ein paar einleitende Gedanken. Es gibt ein Parteiengesetz in Deutschland, das auch die Grundlagen für die Finanzierung bildet. Das kann man gut finden oder auch schlecht, es bildet aber den Rahmen für alles. Die teilweise Finanzierung von Parteien durch den Staat rührt daher, dass es Parteien auch wirtschaftlich möglich sein soll, an der politischen Willensbildung teilzunehmen. Und zudem die Abhängigkeit von Großspendern (und deren Interessen) minimiert wird. Auch wenn das nicht immer geklappt hat, ist es, wie ich finde, ein solides Fundament.

Klassische Einnahmequellen der Parteien

Da fallen wohl jedem die Mitgliedsbeiträge ein, sie machen bei den Parteien im Schnitt rund ein Viertel der Einnahmen aus. Auch Parteispenden, sowohl von Privatpersonen als auch juristischen Personen (Firmen, Organisationen), füllen die Kassen – je nach Partei von rund 10 bis 30 Prozent. Spenden sind prinzipiell in beliebiger Höhe möglich. Ab 500 Euro ist das nicht mehr anonym möglich, ab 50.000 Euro muss die Spende unverzüglich dem Präsidenten des Bundestags angezeigt werden. Er hat die Pflicht, diese Spende und den Spendern zeitnah zu veröffentlichen. Zudem erwirtschaften Parteien Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit.

So finanziert der Staat direkt

Zuerst: Es gibt einen großen Topf, aus dem die Parteien ihre Zuschüsse anteilig erhalten. Dieser Topf ist nach oben gedeckelt („absolute Obergrenze“). Diese Obergrenze stieg über die Jahre immer ein bisschen an. So waren es 2017 rund 162 Millionen Euro, 2018 etwa 165 Millionen Euro. In diesem Jahr gibt es einen großen Sprung auf 190 Millionen Euro – dank eines neuen Gesetzes.
Doch wer bekommt wie viel?

  • Wahlen: Für jede Stimme bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen gibt es einen Euro. Aber ab vier Millionen Wählerstimmen „nur noch“ 83 Cent pro Stimme.
  • Aufstockung: Für jeden klassisch eingenommenen Euro (siehe Abschnitt oben) schießt der Staat noch mal 45 Cent dazu. Bei Spenden gibt es den Zuschuss nur bis zu einer Grenze von 3.300 Euro. Wenn Sie also Ihrer Lieblingspartei 100 Euro spenden, können Sie das erstens von der Steuer absetzen und zweitens zahlt der Staat Ihrer Partei noch mal 45 Euro obendrauf.

Es gibt dabei allerdings eine Einschränkung: Jede Partei darf nicht mehr vom Staat bekommen als sie aus eigener Kraft eingenommen hat. Diese „relative Obergrenze“ wollten einige Parteien schon künstlich in die Höhe schrauben. So verkaufte die AfD Gold, „Die Partei“ verkaufte 100-Euro-Scheine für 80 Euro. Das rechnete sich, weil die Parteien ja Einnahmen hatten, die relative Obergrenze stieg – und es deshalb mehr Geld vom Staat gab. Mittlerweile sind solche  Taschenspielertricks nicht mehr erlaubt. Und es ist schon einigermaßen befremdlich, dass ausgerechnet die AfD da mitgemacht hat. Kämpft sie doch laut Wahlprogramm um eine deutliche Reduzierung der staatlichen Parteienfinanzierung.

So viel konnten die Parteien 2017 maximal vom Staat erhalten:

  • CDU: 48,4 Millionen Euro
  • CSU: 11,8 Millionen Euro
  • SPD: 49,2 Millionen Euro
  • Grüne: 15,8 Millionen Euro
  • Linke: 12,2 Millionen Euro
  • FDP: 11,7 Millionen Euro
  • AfD: 7,5 Millionen Euro

So finanziert der Staat indirekt

Es gibt aber noch einige andere Punkte, an denen der Staat zumindest indirekt für Parteien zahlt. Dazu gehören:

  • Abgeordnetenabgaben: Bei den Parteien ist es üblich, dass ihre gewählten (und bezahlten) Abgeordneten einen Teil ihrer Einnahmen an ihre Partei spenden. Das ist Geld, das vom Staat gezahlt wird – und das er auch noch wie eben beschrieben aufstockt.
  • Zuschüsse an Fraktionen: Die haben nichts mit den eigentlichen Haushalten der Parteien zu tun, doch garantieren die mehr als 100 Millionen Euro allein für die Fraktionen des Bundestags ja auch die Parteiarbeit im Parlament.
  • Parteinahe Stiftungen: Die bekommen mittlerweile mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr. Die bekanntesten sind die Friedrich-Ebert- und die Konrad-Adenauer-Stiftung von SPD und CDU.
  • steuerliche Absetzbarkeit: Mitgliedsbeiträge und Spenden lassen sich von der Steuer absetzen. Das heißt, auch hier zahlt der Staat noch mal drauf.

Solche indirekten Finanzierungen mit einbezogen kommt nach Berechnungen der Rheinischen Post z.B. die AfD bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Bundestages auf 400.000.000 Euro. Das ist in jeder Hinsicht eine Menge Geld und führt je nach persönlicher politischer Einstellung unter Umständen zu Schnappatmung. Ein Gedanke, der mir dabei hilft: Noch viel mehr Geld, nämlich schätzungsweise 500 Millionen Euro pro Jahr, schenken wir Bürger dem Staat jedes Jahr, weil wir unsere Steuererklärung nicht abgeben. Und daran können wir was ändern! Also erst Steuererklärung für 2018 abgeben, dann kommentieren! 🙂

Geschrieben von:
Björn Waide Niemals hätte Björn während seines Informatik-Studiums gedacht, dass Steuerthemen so spannend sein können. Nun ist er Geschäftsführer der smartsteuer GmbH und völlig begeistert von der Online Steuererklärung. Dabei setzt Björn in Diskussionen immer die Kundenbrille auf.
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Michael Schmidt sagt:

    Dieser Artikel zur „Parteien-Finanzierung“ hat mir meine Augen noch weiter geöffnet – und meinen Unmut darüber exponential nach oben katapultiert…! Die Angabe zur AfD mit 400 Mio € kann nur ein ver-sehentlicher Shreibfehler o.ä. sein : Ohne das ich auch nur im Geringsten etwas dazu (oder dagegen…!) beitra-gen kann, werden „meine Steuergro-schen“ u.a. dorthin transferiert, wo ich diesen ausdrücklich nicht ankom-men sehen will : Bei einer „Partei“, die ich viel lieber verboten, als denn begünstigt sähe – im Umkehrschluß genau die Partei wird „geschwächt“, die mich in der Regierungsverant-wortung vertreten solle ! Dieses Par-teien-„Gesetz“ ist mindestens genau so überfällig wie eine Wahltechts-Reform…!!! Die sich aus diesen beiden Grundsätzen gesellschaftli-cher Positionierungen ergebenden Vorgänge schämen sich zutiefst rot, sind inzwischen bar jeglich demokra-tischen Grundgedankens und spie-geln in nun schon Ausuferungen die primitive menschliche Fratze wieder: Geldgier und Machtgelüste niedrig-sten Niveau‘s…! Ich kann leider nicht erkennen, welche gesellschaftlichen Kräfte dringlichst notwendig und heute noch willens und in demokra-tisch mehrheitlicher Lage wären, die auf der Hand liegenden Veränderun-gen wenigstens einzuleiten… Leider kann ich mit meinen bereits 70 J. nur noch (einem Vordenker zitierend) feststellen : „Wenn ich an Deutsch-land denke in der Nacht…“ !!!
    Parteien, welche finanziell nicht in der Lage sind, durch ihre Arbeit auf programmatisch transparenter Grundlage ohne „Gießkannen-Steuer-Zuweisungen“ Verantwortung über-nehmen zu können, haben – ohne über welche Verklausulierungen auch immer – in der Regierung nichts zu suchen (mehrheitlich ak-zeptierte Bündnisse o.ä. möglich !). Die Anzahl der „Delegierten“ für das Repräsentantenhaus ist strikt auf 0,05% der Einwohneranzahl zu be-grenzen !
    Nichts weiter als ein paar Denkanstöße für eine zeitlich zu begrenzende Diskussion mit Ergeb-nissen solle Vorstehendes sein…
    Michael Schmidt, 02828 Görlitz

  • Avatar Hans-Gerd Hoffmann sagt:

    Es wäre angesichts dieser Ungeheuerlichkeit mehr als Recht, wenn Deutschland Angela Merkel als Kanzlerin noch bis 2021 ertragen muss, wenn sie mit sofortiger Wirkung auf ihr Gehalt verzichtet und dieses Gehalt z.B. der Haushaltsstelle zufließt, aus der Prozess- und Anwaltskosten für Migrationsprozesse finanziert wird. Als Grund für diesen Verzicht könnte stehen „Wir schaffen das!“, weil es Deutschland eben nicht schafft, die von Merkel propagierte Aufforderung, „kommt alle zu uns!“ umzusetzen.

    Apropos Steuergelder. Dieser Tage steht allen Ernstes in der Zeitung, sämtliche katholischen Bischöfe in Deutschland werden nicht von der Kirchensteuer bezahlt sondern aus Steuergelder. Das wiederum bedeutet,
    auch die Steuerzahler, die aus der Kirche ausgetreten sind, müssen unabhängig ihres Austritts aus der Kirche die katholischen Bischöfe mit finanzieren. Der umstrittene Bischof aus Limburg lässt grüßen.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Morgen,
    vielen Dank für Ihren überspitzten Beitrag, der eine zu diskutierende Symbolik innehat. Dies ist aber sicher nicht die richtige Stelle, um über den Appell von Frau Merkel zu diskutieren.
    Bischöfe werden vom Staat bezahlt, dies geht auf die Enteignung der Kirchen Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Es ist grundgesetzlich geregelt, dass die Bundesländer die laufenden Verpflichtungen ablösen können.


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