Kurzarbeit und Steuererklärung

Das Wichtigste in Kürze
  • Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im darauffolgendem Jahr eine Steuererklärung abgeben!
  • Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Allerdings kann es – wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts – zu einem höheren Steuersatz führen.
  • In Bestimmten Fällen kann das Finanzamt daher eine Steuernachzahlung fordern.
  • Der Bezug von Kurzarbeitergeld wurde auf 24 Monate verlängert.  Diese Verordnung wurde im Kabinett beschlossen und gilt bis zum 31.12.2025. Es soll am 10.Dezember eine erneute Verlängerung des Bezuges von Kurzarbeitergeld bis 31.12. 2026 beschlossen werden.

Eine gute und eine schlechte Nachricht zur Kurzarbeit. Bis Ende 2025 kann das Kurzarbeitergeld 24 Monate bezogen werden, wenn der Bezug 2024 begann. Diese Phase endet mit dem 01.01.2026 und die Dauer für den Bezug auf Kurzarbetergeld reduziert sich wieder auf den Standard von 12 Monaten. Dies ist aber gerade in der politischen Diskussion und die verlängerte Bezugsdauer soll wohl bis zum 31.12.2016 ausgeweitet werden.  Aber sollte die Kurzarbeit länger als 3 Monate unterbrochen sein, dann beginnt alles wieder von vorne.

Steuererklärung und Kurzarbeit

Ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht?

Ja, in den meisten Fällen. Wer im Jahr mindestens 410 € Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet, im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Für das Jahr 2025 muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden.

Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf meinen Steuersatz aus?

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es wird jedoch als Einkommen betrachtet und kann den Steuersatz erhöhen. Fachsprachlich wird dies als „Progressionsvorbehalt“ bezeichnet. In einigen Fällen kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Progressionsvorbehalt erklärt

„Progression“ bedeutet Steigerung, und in diesem Zusammenhang steigt der Steuersatz. Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher fällt der Steuersatz aus.

Beim Progressionsvorbehalt werden steuerfreie Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld dem zu versteuernden Einkommen angerechnet. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, was zu einer stärkeren Belastung der steuerpflichtigen Einkünfte führen kann.

Wann droht eine Steuernachzahlung?

Die gute Nachricht: Der Progressionsvorbehalt führt nicht zwangsläufig zu einer Steuernachzahlung.

Eine Nachzahlung ist unwahrscheinlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie befinden sich in „Kurzarbeit Null
  • Ihr Ehepartner hat keine Einkünfte.

In anderen Fällen ist jedoch Vorsicht geboten. Ein Beispiel:

Karl H. ist verheiratet, hat zwei Kinder und befindet sich in Steuerklasse 3. Er verdient monatlich 5.000 € brutto. Im Jahr 2020 arbeitet er neun Monate regulär und drei Monate in 50 % Kurzarbeit. Während der Kurzarbeit erhält er monatlich:

  • 2.250 € Bruttoentgelt
  • 881 € Kurzarbeitergeld

Insgesamt bezieht er in den drei Monaten 2.643 € Kurzarbeitergeld. Für die regulären Arbeitsmonate zahlt er 329 € Lohnsteuer, für die Kurzarbeitsmonate 243 €. Insgesamt hat er 4.572 € Einkommenssteuer „vorgestreckt“. Durch den Progressionsvorbehalt erhöht sich sein Steuersatz, und es wären 4.650 € Einkommenssteuer fällig. Karl muss daher 78 € nachzahlen.

Aufstockung durch den Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld

Seit Juni 2022 sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld wieder steuerpflichtig. Während der Corona-Pandemie wurden diese durch das Corona-Steuerhilfegesetz vorübergehend steuer- und beitragsfrei gestellt. Dies galt jedoch nur, wenn Kurzarbeitergeld und Zuschüsse zusammen maximal 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts betrugen.

Kurzarbeit: Nebenjob, Urlaub oder Erkrankung

Kurzarbeit und Urlaub: Was gibt es zu beachten?

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden und kann in manchen Fällen sogar Kurzarbeit vermeiden, beispielsweise bei Betriebsferien.

Tipp:

Das Urlaubsentgelt wird trotz Kurzarbeit auf Basis des ungekürzten Entgelts der letzten 13 Wochen berechnet. Wer seinen Urlaub strategisch nutzt, kann so Verdienstausfälle teilweise ausgleichen..

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Der Urlaubsanspruch kann sich durch Kurzarbeit reduzieren. Allerdings darf die Kurzarbeit die Berechnung des Urlaubsentgelts nicht negativ beeinflussen. Dieses wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen berechnet.

Ist Zwangsurlaub bei Kurzarbeit erlaubt?

Hierbei ist zwischen Resturlaub und Urlaub aus dem aktuellen Jahr zu unterscheiden:

  • Resturlaub und Überstunden: Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Resturlaub oder Überstunden genommen werden, um Kurzarbeit zu vermeiden. Ausnahmen gelten, wenn „vorrangige Urlaubswünsche“ wie eine geplante Urlaubsreise bestehen.
  • Urlaubsanspruch aus dem aktuellen Jahr: Bis zum 31. Dezember 2020 war es aufgrund der Corona-Krise nicht erforderlich, Urlaub aus dem laufenden Jahr zur Vermeidung von Kurzarbeit zu nehmen.

Darf Urlaub bei Kurzarbeit gekürzt werden?

Urlaub kann entsprechend der Arbeitszeit während der Kurzarbeit gekürzt werden. Bei „Kurzarbeit Null“ besteht keine Arbeitspflicht, daher gibt es auch keinen Anspruch auf Urlaub.

Kurzarbeit und Krankheit: Was gibt es zu beachten?

Bei Krankheit während der Kurzarbeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie sie ohne Krankheit gezahlt worden wäre. Der Anspruch ist geringer, wenn verkürzt gearbeitet wird.

Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?

  • Krankheit während der Kurzarbeit: Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleibt bestehen.

  • Krankheit vor der Kurzarbeit: Ergänzender Anspruch auf Krankengeld besteht gegenüber der Krankenkasse.

Für den Arbeitnehmer macht dies keinen Unterschied, da er in den ersten sechs Wochen der krankheitsbedingten Abwesenheit das gleiche Entgelt wie ohne Krankheit erhält.

Nebenjob & Minijob während der Kurzarbeit

Wie viel darf ich bei Kurzarbeit dazuverdienen?

Nebenjobs sind grundsätzlich erlaubt. Wenn der Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird das Einkommen daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Wird der Nebenjob jedoch erst während der Kurzarbeit begonnen, darf das Gesamteinkommen nicht höher sein als das ursprüngliche Monatseinkommen. Andernfalls wird das Kurzarbeitergeld gekürzt.

Zum Gesamteinkommen zählen:

  • Arbeitsentgelt aus dem Hauptberuf
  • Kurzarbeitergeld
  • Zuschüsse durch den Arbeitgeber
  • Einkommen aus dem Nebenjob
Ein Tipp zum Schluss

Kurzarbeit wird meist nicht plötzlich eingeführt. Nutzen Sie diese Zeit, um rechtzeitig einen Nebenjob aufzunehmen. Wird der Nebenjob vor Beginn der Kurzarbeit angenommen, wird er nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und kann den Einkommensausfall ausgleichen.

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Häufige Fragen

Welche Nachteile habe ich bei Kurzarbeit?

  • Sie bekommen weniger Geld auf Ihr Konto.
  • Es werden weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Dies kann sich negativ auf die Rente auswirken.
  • Für viele ist die Situation psychisch belastend.

Wann muß ich Kurzarbeitergeld zurückzahlen?

Es kann vorkommen das sich die Bundesagentur für Arbeit verrechnet hat. Sie ist berechtigt KUG zurückzufordern. Dies regelt § 328 Abs. 3 SGB III.

Wie lange erhalte ich Kurzarbeitergeld?

Der Koalitionsauschuss hat aktuell beschlossen die Verlängerung des Kurzarbeitergeld-Bezuges erneut auf 24 Monate zu verlängern. Diese Regelung soll am 10.12.2025 im Parlament beschlossen werden und bis 31.12.2026 gelten. Zur Kurzarbeitergeld Berechnung nutze unser Tool.

Über den Autor:

Stefan Heine

Stefan Heine

Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Mit viel Ruhe sorgt Stefan für Ausgleich und Harmonie im smartsteuer Team.

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