Rentenerhöhung 2026 – Rentenanpassung
- 3,73 % Rentenerhöhung sind für 1. Juli 2026 laut Rentenversichrungsbericht geplant, aber noch nicht beschlossen.
- Einheitliche Rente 2025 in Ost und West
- steuerpflichtiger Anteil der Rente erhöht sich
- Steuerpflicht 2026 ab Grundfreibetrag von 12.348 € für Rentner
Auch im nächsten Jahr können wir uns hoffentlich wieder auf eine Rentenerhöhung freuen. Die Rentenerhöhung für das Jahr 2026 wird dann wieder im Januer oder Februar verkündet. So steht es im Gesetz und so soll es sein. Rein rechnerisch kann es auchmal zu einer Nullrunde kommen, aber davon ist im Moment nicht auszugehen. Die letzte Nullrunde gab es 2021 für die Rentner im Westen. Aber da sich die Rente stark am Bruttolohn orientiert können sich alle schon mal auf eine positive Rentenanpassung einstellen.
Rentenanpassung
Ab Juli 2025 ergab sich eine höhere gesetzliche Rente von 3,74 %. Für einen aktuellen Rentenbezug von 1.500 € monatlich bedeutet das ein Plus von rund 56,10 €. Diese Anpassung soll dazu beitragen, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten.
Die jährliche Rentenanpassung wird von der Bundesregierung festgelegt und ist nach der Zustimmung des Bundesrates rechtskräftig. Ausschlaggebend für die Erhöhung ist die durchschnittliche Erhöhung der Bruttolöhne in Deutschland. Die Rentenformel setzt sich im Detail aus 5 Faktoren zusammen.
Da die Löhne infolge der Inflation stark steigen, erhöhen sich auch die Einzahlungen in die Rentenkasse. Die Erhöhung wird automatisch an alle Rentner ausgezahlt.
Der aktuelle Entwurf des Rentenversichtungsberichts 2025 kündigt eine Rentenerhöhung für Ost uns West von 3,73 % an. Dies würde aber erst am 1. Juli 2026 beschlossen werden.
Was bedeutet die Rentenerhöhung 2025 konkret für mich?
Die Rentenanpassung von 3,74 % ist beschlossen und gilt ab dem 1. Juli 2025 für alle Rentner. Wie hoch die Rente dann im Einzelfall ausfällt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab.
Bis Ende Juli erhältst Du von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Rentenanpassungmitteilung, auch Rentenanpassungsbescheid genannt. In diesem Brief wird dir deine neue Rente mitgeteilt.
Eine Übersicht der Erhöhung der Rente 2025 zeigt diese Tabelle:
| Bisherige Rente | Bruttorente ab 1. Juli 2025 | Rentenerhöhung |
|---|---|---|
| 750 € | 778,05 € | 28,05 € |
| 1.000 € | 1.037,40 € | 37,40 € |
| 1.250 € | 1.296,75 € | 46,75 € |
| 1.500 € | 1.556,10 € | 56,10 € |
| 1.750 € | 1.815,45 € | 65,45 € |
| 2.000 € | 2.074,80 € | 74,80 € |
Mehr zur Rentenerhöhung auch in diesem Video:
Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Für diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Die Hinzuverdienstgrenzen werden ab 2025 angehoben. Das bedeutet, Du kannst mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, maximal bis zu 19.661 €.
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung können höhere Sozialabgaben auf bestimmte Einkommensgruppen zukommen. Hier lohnt es sich, die eigen Krankenkasse zu prüfen und eventuell zu wechseln.
Einheitliches Rentenrecht in Ost und West
Eine gute Änderung tritt ebenfalls in diesem Jahr in Kraft: Das Rentenrecht ist ab 2025 in Deutschland endlich einheitlich geregelt. Die bisherigen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland entfallen und es gelten bundesweit einheitliche Regelungen. Dies wurde bereits im Jahr 2017 beschlossen und der Übergangsprozess ist jetzt beendet. Diese Anpassung betrifft insbesondere die Rentenberechnung und kann für einige Rentnerinnen und Rentner Veränderungen mit sich bringen.
Wie hoch fielen die Rentenerhöhungen der letzten 10 Jahre aus?
Bis zum Jahr 2023 fielen die Anpassungen in den neuen Bundesländern (Ost) höher als in den alten Bundesländern (West) aus. So wurde die Grundlage für die eben genannte einheitliche Regelung der Renten in ganz Deutschland geschaffen.
Die Tabelle zeigt die Rentenerhöhungen der letzten 10 Jahre:
| Jahr | Rentenanpassung West in % | Rentenanpassung Ost in % |
|---|---|---|
| 2015 | 2,10 | 2,50 |
| 2016 | 4,25 | 5,95 |
| 2017 | 1,90 | 3,25 |
| 2018 | 3,22 | 3,37 |
| 2019 | 3,18 | 3,91 |
| 2020 | 3,45 | 4,20 |
| 2021 | 0 | 0,72 |
| 2022 | 5,35 | 6,12 |
| 2023 | 4,39 | 5,86 |
| 2024 | 4,57 | 4,57 |
| 2025 | 3,74 | 3,74 |
Hinterbliebenenrente, Witwenrente
Auch die Hinterbliebenenrente (umgangssprachlich häufig als Witwenrente bezeichnet) wird erhöht. Sie steigt ab dem 1. Juli 2025 ebenfalls um 3,74 %. Aus bisher 1.000 € Witwenrente werden somit voraussichtlich 1.037,40 €.
Erwerbsminderungsrente Höhe der Anpassung 2025
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, besteht die Möglichkeit, Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Kannst Du noch eingeschränkt arbeiten, ist der Bezug von teilweiser Erwerbsminderungsrente zur Ergänzung ihrer Einkünfte möglich.
Im Juli 2024 gab es eine Erhöhung von 7,5 %. Im Jahr 2025 steigt die Erwerbsminderungsrente um 3,74 % an.
Standardrente
Die Standardrente orientiert sich im Jahr 2024 an dem monatlichen durchschnittlichen Bruttolohn in Deutschland. Er entspricht dem Durchschnittslohn in Deutschland. Sie ist eine fiktive Rente, bei der angenommen wird, dass 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Bei dem aktuellen Rentenniveau von 48 % ergibt sich so eine Standardrente von rund 1.565 €. Je nachdem, ob man selbst in Höhe des Durchschnittslohnes verdient hat, kann die eigene Rente somit höher ausfallen oder niedriger sein.
Rentenanpassungsformel
In Deutschland wird von einer lohndynamischen Rente gesprochen. Sie passt sich unter anderem der Entwicklung der Bruttolöhne an. Zur Berechnung der Rentenanpassung werden insgesamt 5 Faktoren herangezogen.
- Bruttolohnfaktor – Entwicklung der durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttolöhne
- Beitragssatzfaktor – Veränderung der Rentenversicherungsbeiträge der Beschäftigten
- Riesterfaktor – Belastung der Beschäftigten durch private Rentenvorsorge
- Nachhaltigkeitsfaktor – Berücksichtigt das Verhältnis Beitragszahler und Rentenbezieher
- Schutzklausel und Nachholfaktor/ Ausgleichsbedarf – Verhindert Rentenkürzungen bei sinkenden Löhnen. Die Kürzung wird aber bei steigenden Renten später nachgeholt.
Im Detail ist die Rentenanpassungsformel hier beschrieben.
Wie entwickelt sich die Rente bis 2030?
Laut Sozialverband Deutschland steigt der Rentenbeitrag voraussichtlich bis 2028 auf 20 % an. 2030 beträgt der Rentenbeitrag dann voraussichtlich 22 %. Das jetzige Rentenniveau ist per Gesetz bis 2025 gesichert. Eine verlässliche Prognose kann vor der Bundestagswahl 2025 nicht abgegeben werden, da sich die Konzepte der Parteien sehr unterscheiden.
Steuerpflicht nach Rentenerhöhung
Durch die höhere Rente kann es vorkommen, dass die neue Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Das kann zu der Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben, führen. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel Steuererklärung für Rentner: Alles zur Rentenbesteuerung.
Häufige Fragen
Wann wird die Rentenerhöhung 2026 beschlossen?
Die Rentenerhöhung wird jedes Jahr im Frühjahr durch die Bundesregierung durch eine Verordnung festgelegt. Sie muß dann durch den Bundesrat bestätigt werden.
Was ist die Mütterrente?
Die Mütterrente wurde 2014 eingeführt. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern bewirkt das die Kindererziehungszeiten sich positiv auf die Rentenpunkte auswirkt. Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD plant die Einführung der Mütterrente 3 mit weiteren Vorteilen für Erziehende. Ja, auch Väter können Mütterrente beziehen, wenn diese überwiegend für die Erziehung zuständig waren. Die Mütterrente wirkt sich somit auch steuerlich aus und wird nicht gesondert behandelt.
Über den Autor:
Mandy Pank
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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