Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von smartsteuer
Inhalt
- 1. Geltungsbereich
- 2. Zugang zur Online-Steuererklärung
- 3. Leistungen von smartsteuer
- 4. Pflichten des Kunden
- 5. Vertragsschluss
- 6. Widerrufsrecht
- 7. Informationen zur Mängelhaftung
- 8. Preise, Zahlungen, Gutscheine, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- 9. Datenexport nach Art. 25 Data Act
- 10. Haftung
- 11. Urheberrechte
- 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (»Bedingungen«) gelten für alle Leistungen (»Dienste«) der smartsteuer GmbH (»smartsteuer«). Alle zwischen dem Kunden und smartsteuer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von smartsteuer getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus den vorliegenden Bedingungen und –soweit abgegeben – der ausdrücklichen Annahmeerklärung von smartsteuer. Die ergänzenden Kurzbeschreibungen »Kurz gesagt« der einzelnen Regelungen stellen eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen dar und sind nicht verbindlicher Gegenstand dieser Bedingungen.
Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos angenommen werden.
Für nicht registrierte Kunden gelten diese Bedingungen in der bei Vornahme der Nutzungshandlung jeweils aktuellen Fassung. Für registrierte Kunden gelten die Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Registrierung aktuellen Fassung bzw. bei Bestellung des Diensts durch den Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung.
smartsteuer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, sofern dies erforderlich ist, um Änderungen der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten zu berücksichtigen. Änderungen können auch vorgenommen werden, um technische Anpassungen oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne rechtliche und/oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden die Kunden vor einer Änderung dieser Bedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informiert. Die Information erfolgt an die von den Kunden benannte E-Mail-Adresse. Im Falle der Änderung dieser Bedingungen steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des Nutzungsvertrags mit smartsteuer zu.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.
Ein seriöses Online-Angebot wie smartsteuer braucht klare Regeln. In diesen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« steht, was Du auf den Seiten von smartsteuer darfst – und was nicht. Außerdem regeln sie, was zwischen Dir und smartsteuer gilt. Damit Du es einfacher hast, gibt es kurze Erklärungen zu den einzelnen Punkten, aber rechtlich verbindlich sind nur die ausführlichen Bedingungen.
Wenn sich Gesetze ändern oder technische Anpassungen nötig sind, kann smartsteuer die Bedingungen anpassen – aber nicht heimlich: Du wirst immer mindestens einen Monat vorher per E-Mail informiert. Passt Dir etwas nicht, kannst Du den Vertrag kündigen.
An einem Schlichtungsverfahren nimmt smartsteuer nicht teil, weil die Kosten dafür zu hoch wären.
2. Zugang zur Online-Steuererklärung
Nach der Registrierung kann der Kunde die Steuererklärung nutzen und speichern. Dies erfolgt im Kundenkonto von smartsteuer. Sämtliche Steuerfälle werden für die Dauer von 5 Jahren nach Ablauf des Steuerjahrs gespeichert und dann innerhalb der darauffolgenden zwei Monate automatisch gelöscht. Der Kunde kann angelegte Steuerfälle jederzeit selbstständig löschen.
Bitte beachte, dass der Kunde selbst verantwortlich dafür ist, alle steuerlich relevanten Unterlagen, wie beispielsweise Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Quittungen, Belege für abzugsfähige Ausgaben und Steuerbescheide, sorgfältig und ordnungsgemäß aufzubewahren.
Nachdem Du Dich registriert hast, kannst Du Deine Steuererklärung online ausfüllen und speichern – alles in Deinem smartsteuer-Konto. Erst die Übermittlung an das Finanzamt ist kostenpflichtig. Deine Daten bleiben 5 Jahre gespeichert und werden dann automatisch innerhalb von zwei Monaten gelöscht – oder Du löschst sie selbst früher.
Denk daran: Du musst Deine Unterlagen wie Lohnabrechnungen und Quittungen selbst aufbewahren.
3. Leistungen von smartsteuer
Die Leistung von smartsteuer besteht in der internetbasierten Bereitstellung der Online-Steuererklärung, mit welcher der Kunde die Daten seiner Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Erklärung zur gesonderten und einheitlichen sowie gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung erfassen, berechnen und entgeltlich mittels des so genannten ELSTER-Verfahrens über eine abgesicherte Internetverbindung an das von ihm angegebene Finanzamt übermitteln kann. Die Installation einer Software auf dem Kundenrechner erfolgt nicht. Nach Speicherung der Angaben zur jeweiligen Erklärung durch den Kunden erfolgt die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt auf Veranlassung des Kunden durch smartsteuer. Mit Eingang der elektronisch übermittelten Daten bei der Finanzverwaltung gilt die Erklärung als eingereicht.
Die Finanzverwaltung übermittelt die Bescheiddaten. smartsteuer stellt die Bescheiddaten dem Kunden bereit, der der Bescheiddatenrückübermittlung zustimmt. Durch die elektronische Bescheidprüfung können Steuerbescheide schnell und einfach geprüft werden.
Schließt der Kunde einen Vertrag über die zahlungspflichtige Übermittlung der Steuererklärung an das von ihm angegebene Finanzamt, erwirbt er die Option, 5 Steuererklärungen für das vertragsgegenständliche Veranlagungsjahr abzugeben. Diese Möglichkeit der Übermittlung einer Steuererklärung entfällt 4 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
smartsteuer nutzt Deine E-Mail-Adresse unabhängig von der Vertragsabwicklung ausschließlich für eigene Werbezwecke zur Übersendung von Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Solltest Du hiermit nicht einverstanden sein, kannst Du der Verwendung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann mit jedem Kommunikationsmittel, nicht nur per E-Mail, erklärt werden. Er muss uns aber zugehen, um wirksam zu werden. Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs findest Du im Impressum, Du kannst dafür auch den entsprechenden Link im Newsletter nutzen. Deine E-Mail-Adresse wird danach aus dem Verteiler entfernt.
smartsteuer ermöglicht es dem Kunden sein Benutzerkonto über die Nutzung eines Passwortes hinaus zu schützen (durch sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“). Nach Eingabe des Passwortes wird ein zweiter Faktor abgefragt. Der zweite Faktor ist das One-Time-Password (OTP), das von einer Authenticator App generiert wird. Erst nach erfolgreicher Bestätigung beider Faktoren erhält der Kunden einen Zugang zu den Diensten.
Sollte der Kunde diese Funktion aktiviert und keinen Zugriff mehr auf das OTP haben, kann smartsteuer eine SMS mit einem Zahlencode an die im Benutzerkonto hinterlegte Telefonnummer senden. Sendet der Kunde diesen Zahlencode an smartsteuer zurück, deaktiviert smartsteuer das Zwei-Faktor-Verfahren für den Kunden.
Wenn der Kunde keinen Zugriff auf den zweiten Faktor und die Telefonnummer hat, verliert er den Zugang zu den Diensten. Es besteht dann keine Möglichkeit, den Zugang wiederherzustellen.
Zudem bietet smartsteuer Zugang zu weiteren kostenlosen Diensten wie Lexika und diverse Hilfsmittel zur Berechnung privater Finanzdaten (z. B. Lohnrechner).
Mit smartsteuer kannst Du online Deine Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Erklärungen zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung erstellen und kostenpflichtig sicher an Dein Finanzamt übermitteln – ganz ohne Software-Installation. Du entscheidest, wann Du Deine Daten absendest. Mit dem Eingang beim Finanzamt gilt Deine Erklärung als eingereicht.
Deinen Steuerbescheid bekommst Du elektronisch zurück und kannst ihn mit der Bescheidprüfung schnell prüfen.
Wenn Du bezahlst, kannst Du bis zu 5 Steuererklärungen für ein Steuerjahr abgeben. Diese Möglichkeit verfällt 4 Jahre nach Ende des Steuerjahres.
Deine E-Mail-Adresse nutzt smartsteuer auch, um Dir Infos und Werbung zu ähnlichen Angeboten zu schicken – wenn Du das nicht willst, kannst Du jederzeit kostenlos widersprechen (z. B. per Link im Newsletter).
Für mehr Sicherheit kannst Du Dein Konto mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen. Dann brauchst Du neben Deinem Passwort noch einen Code aus einer App. Hast Du keinen Zugriff mehr, kannst Du den Code per SMS bekommen. Ohne diesen zweiten Faktor und ohne die hinterlegte Nummer kannst Du Dein Konto nicht mehr öffnen.
Zusätzlich bietet smartsteuer noch kostenlose Extras wie Lexika oder Rechner für Deine Finanzen an.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den auf Grundlage seiner Eingaben automatisiert erstellten Entwurf seiner Steuererklärung vor Übermittlung an das Finanzamt auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Durch die (elektronische) Unterschrift auf der Steuererklärung bzw. elektronischen Übermittlung der Steuererklärung bestätigt der Kunde gegenüber dem Finanzamt, dass die von ihm getätigten Angaben zutreffend sind.
Zur Vermeidung von Fristversäumnissen muss der Kunde die Steuererklärung rechtzeitig absenden. Etwaige technisch bedingte Verzögerungen bei der Datenübermittlung über Internet oder die Möglichkeit sonstiger technischer Störungen hat der Kunde zu berücksichtigen.
Wir möchten Dich bei der Erstellung Deiner Steuererklärung bestmöglich unterstützen – mit einem verständlichen, kurzen Interview und vielen hilfreichen Tipps. Manche Aufgaben können wir Dir aber nicht abnehmen: Du bist selbst dafür verantwortlich, den automatisch erstellten Entwurf Deiner Steuererklärung vor dem Absenden auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Mit Deiner rechtzeitigen Unterschrift oder elektronischen Übermittlung bestätigst Du dem Finanzamt, dass alle Angaben richtig sind. Achte deshalb darauf, Deine Steuererklärung rechtzeitig abzuschicken und mögliche technische Verzögerungen einzuplanen, damit Du keine Fristen verpasst.
5. Vertragsschluss
Mit dem Absenden seiner Bestellung für den Dienst durch smartsteuer durch Anklicken des Buttons »zahlungspflichtig bestellen« bzw. »Jetzt kaufen« gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das der Kunde für die Dauer von 2 Tagen nach Abgabe der Bestellung gebunden ist. Das ggf. nach Ziffer 6 der vorliegenden Bedingungen bestehende Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
smartsteuer bestätigt dem Kunden den Zugang seiner Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese E-Mail-Bestätigung erfolgt automatisiert. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, in der E-Mail würde neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme des Vertragsangebots des Kunden erklärt.
Ein Vertrag kommt zwischen dem registrierten Kunden (Kontoinhaber) und smartsteuer zustande, wenn smartsteuer die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch die Ausführung der Dienstleistung innerhalb der vorstehenden Bindungsfrist angenommen hat.
Wenn Du bei smartsteuer auf »zahlungspflichtig bestellen« oder »Jetzt kaufen« klickst, gibst Du ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab – an das Du 2 Tage lang gebunden bist. Dein Widerrufsrecht bleibt davon natürlich unberührt.
smartsteuer bestätigt den Eingang Deiner Bestellung sofort per automatischer E-Mail. Diese Bestätigung ist aber noch keine endgültige Annahme des Vertrags, es sei denn, in der E-Mail steht ausdrücklich, dass Dein Angebot angenommen wird.
Der Vertrag zwischen Dir und smartsteuer kommt zustande, wenn smartsteuer Deine Bestellung durch eine ausdrückliche Erklärung innerhalb der Bindungsfrist annimmt oder die Dienstleistung ausführt.
6. Widerrufsrecht
Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Es gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (smartsteuer GmbH, Drostestraße 16, 30161 Hannover, hilfe@smartsteuer.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
Wenn Du smartsteuer als Privatperson nutzt, hast Du ein gesetzliches Widerrufsrecht: Du kannst Deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Alle Details findest Du in der Widerrufsbelehrung.
7. Informationen zur Mängelhaftung
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
Die Gewährleistung richtet sich nach dem BGB. Unsere AGB ändern daran nichts – für Dich gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
8. Preise, Zahlungen, Gutscheine, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Sämtliche Preisangaben von smartsteuer sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nach Ausführung des Dienstes durch smartsteuer wird dem Kunden hierfür automatisch eine Rechnung von smartsteuer per E-Mail zugeschickt. Diese wird auch im Benutzerprofil des registrierten Kunden bereitgestellt.
Rechnungen von smartsteuer sind sofort zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, und sind ohne jeden Abzug zahlbar.
Die Bezahlung erfolgt über den vom Kunden gewählten Zahlungsweg. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa oder MasterCard), PayPal oder per SEPA-Basislastschrift.
In keinem Fall entstehen dem Kunden hierfür zusätzliche Kosten. Die Zahlung per SEPA-Basislastschrift kann nur mit einem deutschen Girokonto durchgeführt werden. Die Kreditkarte bzw. das Konto (Ausnahme Zahlung per SEPA-Basislastschrift) wird sofort nach Absendung der Bestellung (»zahlungspflichtig bestellen« bzw. »Jetzt kaufen«) belastet.
Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift wird smartsteuer dem Kunden über den Betrag und den Fälligkeitstermin per E-Mail informieren (»Vorabankündigung« oder »Prenotification«). Die Frist für die Vorabankündigung wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch smartsteuer verursacht wurde.
Bei Verwendung von PayPal sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal zu beachten. Um die Transaktionen zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, empfiehlt smartsteuer dem Kunden, sich die Payment-ID und die Transaktionsnummer zu notieren, die der Kunde nach der Zahlung von smartsteuer erhält. Um die Sicherheit der Daten des Kunden zu gewährleisten, beauftragt smartsteuer einen Dienstleister mit der Abwicklung der Zahlung. Bitte beachte darüber hinaus unsere Hinweise zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung.
Einen Gutschein von smartsteuer kann der Kunde im Bezahlvorgang eingeben und einlösen. Gutscheine von smartsteuer sind einmalig einlösbar und beinhalten einen festen Wert, der von dem zu zahlenden Brutto-Rechnungsbetrag abgezogen wird. Die von smartsteuer ausgegebenen Gutscheine sind zeitlich befristet wie im jeweiligen Gutschein angegeben. Nach dem dortigen Ablaufdatum hat der Inhaber des Gutscheins keinen Anspruch auf Einlösung mehr. Eine Barauszahlung des im Gutschein ausgewiesenen Guthabens ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Kunde ist nicht berechtigt gegenüber Forderungen von smartsteuer aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, rühren aus demselben (Dienstleistungs-) Vertragsverhältnis her, oder es sich um Ansprüche wegen mangelhafter Leistung durch smartsteuer handelt.
Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber smartsteuer nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben (Dienstleistungs-) Vertragsverhältnis herrührt.
Alle Preise bei smartsteuer sind Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer. Nach der Nutzung bekommst Du Deine Rechnung automatisch per E-Mail und in Deinem Benutzerkonto.
Die Rechnung ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen – per Kreditkarte (Visa/MasterCard), PayPal oder SEPA-Lastschrift. Dein Konto oder Deine Karte wird direkt nach Deiner Bestellung belastet. Bei SEPA-Lastschrift informieren wir Dich 1 Tag vorher per E-Mail. Bitte achte darauf, dass Dein Konto gedeckt ist, sonst trägst Du die Rückbuchungskosten.
Wenn Du per PayPal zahlst, gelten die PayPal-AGB. smartsteuer arbeitet für Zahlungen mit einem sicheren Dienstleister – Details findest Du in der Datenschutzerklärung.
Gutscheine kannst Du im Bezahlvorgang einlösen. Sie gelten einmalig, sind befristet und werden nicht ausgezahlt.
Du darfst nur dann Forderungen mit smartsteuer verrechnen oder Zahlungen zurückhalten, wenn Dein Anspruch unbestritten, rechtskräftig oder aus demselben Vertrag ist.
9. Datenexport nach Art. 25 Data Act
1. Wechselrecht des Kunden
Der Kunde hat das Recht, auf Verlangen:
- zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln oder
- alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu übertragen oder
- die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.
2. Ablauf
- Der Kunde ist berechtigt, unabhängig der Vertragslaufzeit einen Anbieterwechsel, zu verlangen.
- Das Wechselverlangen muss in Textform mitgeteilt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
- Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Wechsel technisch durchgeführt wird. Nach Abschluss des Übergangszeitraums wird dem Kunden ein Datenabrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen gewährt. Spätestens in diesem Zeitraum ruft der Kunde seine Daten vollständig ab. Dem Kunden wir nach Erklärung des Wechselverlangens ein Exporttool durch den Support freigeschaltet. Dort kann er die Daten selbst exportieren. Benötigt der Kunde weitergehende Unterstützung für den Wechsel, wird der Anbieter innerhalb der Kündigungsfrist in Abstimmung mit dem Kunden die notwendigen Vorbereitungen für den Wechsel treffen. Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an der gemeinsamen Erstellung eines Plans mitzuwirken, der die Durchführung des Wechsels regelt. Dies umfasst insbesondere die Klärung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Abläufe, um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen.
- In besonderen Fällen kann der Übergangszeitraum wie folgt verlängert werden:
- Durch den Anbieter: Um einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, sofern die technische Durchführung des Wechsels innerhalb der standardmäßigen Übergangsfrist nicht möglich ist. Der Anbieter muss diese technische Undurchführbarkeit ordnungsgemäß begründen und den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage hierüber informieren.
- Durch den Kunden: Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm als angemessen erachteten Zeitraum zu verlängern.
3. Exportierbare Daten
- Übertragbare Daten und digitalen Vermögenswerten sind hier einsehbar.
- Ausgenommene Datenkategorien sind dort ebenfalls aufgelistet.
4. Unterstützung durch den Anbieter
Während des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter:
- Angemessene Unterstützung zu leisten, um den Wechsel zu ermöglichen.
- Mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
- Den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Bereitstellung der Dienste zu informieren.
- Für ein hohes Maß an Sicherheit während des Wechsels und der Datenübertragung zu sorgen, insbesondere im Einklang mit geltendem Unions- oder nationalem Recht.
5. Vertragsbeendigung und Datenlöschung
- Der Vertrag gilt als beendet, wenn:
- Der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde oder
- wenn der Kunde seine Daten löschen möchte, nach Ablauf der Kündigungsfrist.
- Sobald der Kunde dem Anbieter bestätigt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages zu informieren. Nach der Mitteilung des Wechselerfolgs löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich.
- Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht, kann er vom Anbieter hierzu aufgefordert werden. Wird dies innerhalb von 30 Arbeitstagen nicht bestätigt, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
- Bis zum Vertragsende ist der Anbieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin in vollem Umfang zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zur Vertragsbeendigung zu zahlen.
- Der Anbieter ist berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Die Höhe liegt im Ermessen des Anbieters.
Du kannst auf Wunsch Deine exportierbaren Daten zu einem anderen Anbieter mitnehmen oder selbst auf Deinem Rechner speichern. Dazu meldest Du Deinen Wechselwunsch schriftlich an. Nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten bekommst Du ein Export-Tool und kannst Deine Daten herunterladen. smartsteuer unterstützt Dich dabei – wichtig ist, dass Du aktiv mithilfst. Nach dem erfolgreichen Wechsel werden Deine exportierbaren Daten gelöscht. Bis dahin kannst Du smartsteuer wie gewohnt weiter nutzen.
10. Haftung
Die Dienste von smartsteuer beinhalten keine individuelle Beratung oder individuelle Prüfung der vom Kunden eingegebenen Daten. Die abschließende Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. -nachzahlung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
Soweit smartsteuer im Rahmen der Online-Steuererklärung eine voraussichtliche Steuerschuld des Kunden errechnet, handelt es sich um eine unverbindliche Berechnung eines Annäherungswertes. smartsteuer ermittelt die Steuerschuld aufgrund der vom Kunden eingegebenen Daten anhand der jeweils geltenden Steuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Die Berechnung von smartsteuer kann von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, die allein das zuständige Finanzamt ermittelt.
smartsteuer ist bemüht, den Zugang zu seinen Online-Produkten permanent (365 Tage/Jahr, 24h/Tag) zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein. smartsteuer übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktionsweise der von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten ELSTER-Software sowie für die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der ELSTER-Server sowie die Internetanbindung des Kunden.
Sollte die von smartsteuer zur Ausführung der Dienste verwendete Software Fehler aufweisen, die z.B. zu einer Fehlfunktion oder Ungenauigkeit oder Nichtfunktion der Online-Steuererklärung führen, ist smartsteuer berechtigt, eine technische Umgehung der Fehler einzurichten, soweit die Fehlerbeseitigung mit unverhältnismäßigem Aufwand für smartsteuer verbunden wäre und durch die Umgehung die Nutzbarkeit der Online-Steuererklärung für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
smartsteuer haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Haftung von smartsteuer wegen Verzugs bei der Erbringung der Dienste ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 25% der jeweils vereinbarten vertraglichen Vergütung (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
In sonstigen Fällen haftet smartsteuer – vorbehaltlich der Ausnahmen in folgendem Absatz – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von smartsteuer vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes ausgeschlossen.
Bei von Kunden zu vertretendem Missbrauch des Zugangs zur Online-Steuererklärung haftet der Kunde für die daraus entstehenden Schäden. Im Übrigen ist smartsteuer bei missbräuchlicher Nutzung des Zugangs zur Online-Steuererklärung berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Die Haftung von smartsteuer für garantierte Beschaffenheitsmerkmale der Dienstleistungen sowie die Haftung von smartsteuer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
smartsteuer bietet Dir keine individuelle Steuerberatung oder persönliche Prüfung Deiner Angaben. Die endgültige Festsetzung Deiner Steuern übernimmt immer Dein Finanzamt. Die von smartsteuer ermittelte Steuer ist ein unverbindlicher Richtwert, der auf Deinen Eingaben basiert und von der tatsächlichen Steuer abweichen kann.
Wir sorgen dafür, dass unsere Online-Dienste möglichst rund um die Uhr verfügbar sind, garantieren das aber nicht. Kurzfristige Ausfälle, Wartungen oder technische Störungen können vorkommen. Für die Funktion der ELSTER-Software und deren Server sind wir nicht verantwortlich.
Wenn die Software von smartsteuer einmal einen Fehler hat, können wir vorübergehend technische Umgehungen einsetzen, wenn eine Behebung unverhältnismäßig wäre.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Regeln. Bei Verzögerungen ist unsere Haftung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf 25 % der Vergütung beschränkt. In anderen Fällen haften wir nur, wenn eine wichtige Vertragspflicht verletzt wird (Kardinalspflicht) – und dann nur für typische, vorhersehbare Schäden.
Bei Missbrauch haftet der Kunde selbst. Wir können in solchen Fällen den Zugang sperren.
Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.
11. Urheberrechte
smartsteuer hat an allen Bildern, Filmen und Texten die im Rahmen der Online-Steuererklärungs-Dienste (www.smartsteuer.de) veröffentlicht werden, Urheberrechte.
Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch smartsteuer nicht gestattet.
Alle Bilder, Filme und Texte, die im Rahmen der Online-Steuererklärung auf www.smartsteuer.de veröffentlicht werden, unterliegen dem Urheberrecht von smartsteuer. Eine Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht erlaubt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der zwischen smartsteuer und dem Kunden zustande kommende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte am Geschäftssitz von smartsteuer, also in Hannover, für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann smartsteuer oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Der Vertrag zwischen Dir und smartsteuer unterliegt deutschem Recht, außer es greifen zwingende internationale Vorschriften. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Bei Schwierigkeiten möchten wir gerne gemeinsam mit Dir eine Lösung finden. Falls das nicht möglich ist und Du zu den genannten Gruppen (Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) gehörst, dann wird der Streit vor den Gerichten in Hannover nach deutschem Recht ausgetragen.
Für alle anderen Fälle können sowohl Du als auch smartsteuer vor jedem gesetzlich zuständigen Gericht klagen.
Stand: August 2025