Verluste aus Termingeschäften
Die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften war auf 20.000€ beschränkt.
Diese Regelung besteht nun nicht mehr.
Für wen gilt das?
- Für alle offenen Fälle – also, wenn in diesem Punkt Einspruch eingelegt wurde.
- Wenn die Erklärung noch nicht eingereicht wurde.
- Für Veranlagungsjahre 2021-2024.
Was passiert?
- Verluste aus Termingeschäften werden wieder unbegrenzt verrechnet.
- Es gibt keine separaten Verluste aus Termingeschäften mehr.
- Verluste aus Termingeschäften werden gegen die sonstigen Kapitaleinkünfte verrechnet.
Bitte beachte:
Die Berechnung in smartsteuer hat die Aufhebung der Beschränkung für 2022-2024 noch nicht umgesetzt.
Bitte schau genau auf Deinen Steuerbescheid, ob Deine Verluste aus Termingeschäften über 20.000€ verrechnet wurden.
Hilfe & Technischer Support
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