02.09.2026 · Aktuelles · Lesezeit: 7 min

Trennung, Scheidung & Steuern 2026: Das musst Du jetzt wissen

trennung und steuern

Eine Trennung oder Scheidung verändert vieles im Leben – auch Deine Steuern.

Wahrscheinlich hast Du in dieser Zeit genug andere Dinge im Kopf. Trotzdem lohnt es sich, die steuerlichen Folgen nicht aus den Augen zu verlieren. Denn gerade im Jahr der Trennung gelten einige besondere Regeln.

Vielleicht fragst Du Dich: Welche Steuerklasse habe ich nach der Trennung? Kann ich im Trennungsjahr noch gemeinsam veranlagt werden? Was passiert mit dem Ehegattensplitting? Und kann ich Unterhalt von der Steuer absetzen?

Die gute Nachricht: Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann Fehler vermeiden und möglicherweise sogar Steuern sparen.

In diesem Artikel erfährst Du, was bei Trennung, Scheidung und der Steuererklärung 2026 wichtig ist.

Trennung & Steuern 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Bei einer Trennung oder Scheidung sind 2026 vor allem diese Punkte wichtig:

  • Im Jahr der Trennung kann eine Zusammenveranlagung noch möglich sein.
  • Damit kannst Du unter Umständen auch für das gesamte Trennungsjahr noch vom Splittingtarif profitieren.
  • Ab dem folgenden Kalenderjahr erfolgt grundsätzlich die Einzelveranlagung.
  • Viele Arbeitnehmer wechseln dann in die Steuerklasse I.
  • Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerklasse II nutzen.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 € für das erste Kind.
  • Für jedes weitere Kind kommen 240 € hinzu.
  • Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
  • Beim Realsplitting können bis zu 13.805 € als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Als außergewöhnliche Belastung können 2026 grundsätzlich bis zu 12.348 € berücksichtigt werden.

Das Trennungsjahr: Warum es steuerlich so wichtig ist

Für Deine Steuererklärung ist nicht nur entscheidend, wann die Scheidung rechtskräftig wird.

Besonders wichtig ist das Jahr, in dem Ihr Euch dauerhaft trennt. Dieses Jahr wird auch als Trennungsjahr bezeichnet.

Denn im Trennungsjahr gelten steuerlich noch besondere Regeln.

Habt Ihr Euch im Laufe des Jahres 2026 dauerhaft getrennt, könnt Ihr für die Steuererklärung 2026 unter bestimmten Voraussetzungen noch zwischen verschiedenen Veranlagungsformen wählen.

Eine Zusammenveranlagung kann weiterhin möglich sein.

Das kann sich vor allem dann lohnen, wenn Ihr unterschiedlich hohe Einkommen habt.

Beispiel: Trennung im Jahr 2026

Du und Dein Ehepartner trennt Euch im September 2026.

Für das Steuerjahr 2026 könnt Ihr noch prüfen, ob eine gemeinsame Steuererklärung günstiger ist.

Ab 2027 ist eine Zusammenveranlagung nach der dauerhaften Trennung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Tipp: Vergleiche beide Varianten. Eine Zusammenveranlagung ist nicht automatisch immer die beste Lösung. Je nach Einkommen, Werbungskosten und weiteren Ausgaben kann auch die Einzelveranlagung günstiger sein.

Was passiert mit dem Ehegattensplitting nach der Trennung?

Das Ehegattensplitting kann im Trennungsjahr noch eine wichtige Rolle spielen.

Im Jahr der dauerhaften Trennung kann der Splittingtarif unter bestimmten Voraussetzungen noch genutzt werden – auch wenn Ihr Euch bereits im Laufe des Jahres getrennt habt.

Ab dem folgenden Kalenderjahr entfällt diese Möglichkeit grundsätzlich.

Dann werdet Ihr steuerlich getrennt betrachtet und gebt in der Regel jeweils eine eigene Steuererklärung ab.

Warum kann das einen großen Unterschied machen?

Das Ehegattensplitting ist besonders dann vorteilhaft, wenn Ihr unterschiedlich hohe Einkommen habt.

Fällt dieser Vorteil weg, kann sich Deine persönliche Steuerbelastung verändern.

Deshalb lohnt es sich, die steuerliche Situation bereits im Trennungsjahr genau zu prüfen.

Welche Steuerklasse habe ich nach der Trennung?

Auch Deine Steuerklasse kann sich nach einer Trennung ändern.

Dabei ist wichtig: Das Trennungsjahr und das Jahr danach werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Nach einer dauerhaften Trennung gelten für das Folgejahr grundsätzlich andere Steuerklassen.

Für viele Arbeitnehmer bedeutet das:

  • Steuerklasse I für Alleinstehende
  • Steuerklasse II für Alleinerziehende, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

Deine Steuerklasse beeinflusst vor allem, wie viel Lohnsteuer monatlich von Deinem Gehalt abgezogen wird.

Wie hoch Deine Einkommensteuer am Ende tatsächlich ist, zeigt sich jedoch erst mit der Steuererklärung.

Alleinerziehend nach der Trennung: Steuerklasse II und Entlastungsbetrag

Lebt nach der Trennung ein Kind bei Dir, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als alleinerziehend gelten.

Dann kann die Steuerklasse II für Dich infrage kommen.

Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Das gilt 2026

Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag:

4.260 € pro Jahr

Für jedes weitere Kind kommen hinzu:

240 € pro Jahr

Der Entlastungsbetrag kann Deine steuerliche Belastung senken.

Wichtig: Nicht jede getrenntlebende Person mit Kind erfüllt automatisch die Voraussetzungen.

Entscheidend ist unter anderem:

  • ob Du als alleinstehend giltst,
  • ob ein Kind zu Deinem Haushalt gehört,
  • ob Du Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hast,
  • und ob eine weitere volljährige Person mit Dir in einer Haushaltsgemeinschaft lebt.

Unterhalt nach der Trennung: Was kannst Du von der Steuer absetzen?

Nach einer Trennung oder Scheidung spielt Unterhalt oft eine wichtige Rolle.

Dabei unterscheidet das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von Unterhaltszahlungen.

Für Unterhalt an einen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Realsplitting als Sonderausgaben
  2. Abzug als außergewöhnliche Belastung

Welche Variante für Dich infrage kommt, hängt von Deiner persönlichen Situation ab.

1. Realsplitting: Bis zu 13.805 € absetzen

Beim sogenannten Realsplitting kannst Du Unterhaltszahlungen an Deinen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben geltend machen.

Der Höchstbetrag liegt 2026 bei:

13.805 € pro Jahr

Damit das möglich ist, muss der Empfänger der Unterhaltszahlungen zustimmen.

Der Grund: Die erhaltenen Zahlungen müssen von ihm oder ihr grundsätzlich versteuert werden.

Die Zustimmung erfolgt über die Anlage U zur Steuererklärung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartners berücksichtigt werden.

Wann kann sich das Realsplitting lohnen?

Besonders interessant kann das Realsplitting sein, wenn die Person, die Unterhalt zahlt, deutlich mehr verdient als die Person, die den Unterhalt erhält.

Dann kann die Steuerersparnis beim zahlenden Partner höher sein als die zusätzliche Steuerbelastung beim Empfänger.

Trotzdem sollten beide Seiten die steuerlichen Folgen vorher genau prüfen.

2. Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen

Unterhaltszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Für 2026 gilt ein Höchstbetrag von:

12.348 €

Dieser Betrag entspricht dem Grundfreibetrag 2026.

Allerdings gelten für den Steuerabzug weitere Voraussetzungen.

So können zum Beispiel eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person den absetzbaren Betrag verringern.

Tipp: Dokumentiere Deine Unterhaltszahlungen sorgfältig. Kontoauszüge und Zahlungsnachweise können für Deine Steuererklärung wichtig sein.

Kann ich Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?

Für Kindesunterhalt gelten andere steuerliche Regeln als für Unterhalt an den Ex-Partner.

Unterhaltszahlungen für Kinder kannst Du nicht einfach wie Ehegattenunterhalt als Sonderausgaben absetzen.

Ob und in welchem Umfang Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden können, hängt unter anderem davon ab:

  • ob Anspruch auf Kindergeld besteht,
  • ob ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird,
  • wie alt das Kind ist,
  • und wo das Kind lebt.

Deshalb solltest Du Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt steuerlich immer getrennt betrachten.

Gemeinsame Steuererklärung trotz Trennung?

Ja, im Jahr der Trennung kann eine gemeinsame Steuererklärung noch möglich sein.

Ihr seid jedoch nicht automatisch dazu verpflichtet, Euch gemeinsam veranlagen zu lassen.

Deshalb kann es sich lohnen, verschiedene Varianten zu vergleichen:

  • Zusammenveranlagung
  • Einzelveranlagung

Dabei spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:

  • unterschiedlich hohe Einkommen,
  • Werbungskosten,
  • Sonderausgaben,
  • außergewöhnliche Belastungen,
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit,
  • Einnahmen aus Vermietung,
  • Kapitalerträge.

Gerade im Trennungsjahr kann ein Vergleich bares Geld wert sein.

Gemeinsame Immobilie nach der Trennung: Das solltest Du beachten

Eine gemeinsame Immobilie kann eine Trennung steuerlich komplizierter machen.

Dabei stellen sich häufig Fragen wie:

  • Wer bleibt in der Immobilie wohnen?
  • Wird das Haus oder die Wohnung verkauft?
  • Zahlt ein Partner den anderen aus?
  • Wird die Immobilie künftig vermietet?
  • Wem gehören die jeweiligen Anteile?

Je nachdem, was mit der Immobilie passiert, können unterschiedliche steuerliche Folgen entstehen.

Besonders bei einem Verkauf kann die sogenannte Spekulationsfrist eine Rolle spielen. Auch die Eigennutzung der Immobilie kann steuerlich wichtig sein.

Bei einer gemeinsamen Immobilie lohnt es sich deshalb, die steuerlichen Folgen frühzeitig zu prüfen.

Scheidungskosten von der Steuer absetzen: Geht das?

Eine Scheidung kann teuer sein.

Anwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Ausgaben können sich schnell summieren.

Viele fragen sich deshalb: Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein.

Normale Scheidungskosten kannst Du grundsätzlich nicht einfach als außergewöhnliche Belastung in Deiner Steuererklärung angeben.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein.

Checkliste: Das solltest Du nach einer Trennung steuerlich prüfen

Eine Trennung bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich.

Mit dieser Checkliste behältst Du zumindest Deine Steuern im Blick:

1. Datum der Trennung festhalten

Das Datum der dauerhaften Trennung kann steuerlich wichtig sein.

2. Veranlagungsform im Trennungsjahr vergleichen

Prüfe, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung für Dich günstiger ist.

3. Steuerklasse prüfen

Für das Jahr nach der Trennung kann sich Deine Steuerklasse ändern.

4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende prüfen

Lebt ein Kind bei Dir, können die Steuerklasse II und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für Dich infrage kommen.

5. Unterhaltszahlungen dokumentieren

Bewahre Kontoauszüge und andere Zahlungsnachweise gut auf.

6. Realsplitting prüfen

Bei Ehegattenunterhalt kann sich der Sonderausgabenabzug lohnen.

7. Kinder steuerlich berücksichtigen

Prüfe Kindergeld, Kinderfreibetrag und mögliche Entlastungsbeträge.

8. Gemeinsames Vermögen überprüfen

Bei Immobilien, Konten oder Vermietungseinkünften solltest Du klären, wem Einkünfte und Ausgaben steuerlich zuzurechnen sind.

Fazit:

Eine Trennung oder Scheidung verändert auch Deine steuerliche Situation.

Besonders wichtig ist das Jahr der Trennung. Denn in diesem Jahr kann unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zusammenveranlagung und damit der Splittingtarif möglich sein.

Ab dem folgenden Jahr ändert sich vieles.

Dann solltest Du vor allem Deine Steuerklasse, Unterhaltszahlungen und die steuerliche Berücksichtigung Deiner Kinder prüfen.

Die wichtigsten Zahlen für 2026

  • 13.805 € maximaler Sonderausgabenabzug beim Realsplitting
  • 12.348 € Höchstbetrag für bestimmte Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
  • 4.260 € Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für das erste Kind
  • 240 € zusätzlich für jedes weitere Kind

Gerade in einer emotional und organisatorisch herausfordernden Zeit kann es helfen, die Steuern frühzeitig im Blick zu behalten.

Wenn Du Deine Steuererklärung sorgfältig vorbereitest und die Besonderheiten des Trennungsjahres kennst, kannst Du Fehler vermeiden und mögliche Steuervorteile nutzen.

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Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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