Trennung & Steuern: DIESEN Fehler solltest du vermeiden
Hallo, ich bin Simon und heute geht es um ein Thema, das leider viele betrifft und bei dem gleichzeitig richtig viel Geld auf dem Spiel steht: Steuern nach einer Trennung oder sogar Scheidung.
Wie immer möchten wir euch bei smartsteuer solche wichtigen steuerlichen Themen verstĂ€ndlich erklĂ€ren. Also abonniert gerne unseren Kanal, wenn ihr keine wichtigen Steuer- und Finanzneuigkeiten mehr verpassen wollt. Wir freuen uns ĂŒber jeden Abonnenten!
Das Trennungsjahr & Ehegattensplitting
Fangen wir mit dem wichtigsten Begriff ĂŒberhaupt an, denn der entscheidet ĂŒber bares Geld: dem Trennungsjahr.
Steuerlich ist nĂ€mlich gar nicht so entscheidend, wann die Scheidung rechtskrĂ€ftig wird. Viel wichtiger ist das Jahr, in dem ihr euch dauerhaft trennt â und genau dieses Jahr nennt man eben Trennungsjahr. Da gelten steuerlich noch besondere Regeln.
Und jetzt kommt der Punkt, der wirklich viel Geld wert sein kann: Habt ihr euch im Laufe des Jahres (z. B. 2026) dauerhaft getrennt, dĂŒrft ihr fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2026 unter bestimmten Voraussetzungen noch gemeinsam veranlagt werden, also eine gemeinsame SteuererklĂ€rung abgeben. Und damit könnt ihr fĂŒr dieses Jahr sogar noch vom Splittingtarif profitieren, also vom Ehegattensplitting. Das lohnt sich vor allem dann, wenn einer von euch deutlich mehr verdient als der andere und ihr verheiratet gewesen seid.
Machen wir das mal konkret: Angenommen, ihr trennt euch im September 2026 beziehungsweise lasst euch scheiden. Dann könnt ihr fĂŒr das komplette Steuerjahr 2026 noch prĂŒfen, ob eine gemeinsame SteuererklĂ€rung gĂŒnstiger ist. Erst ab 2027 wĂ€re dann die Zusammenveranlagung nach einer dauerhaften Trennung grundsĂ€tzlich nicht mehr möglich. Das heiĂt, das Trennungsjahr ist quasi die letzte Gelegenheit fĂŒr den Splitting-Vorteil â und die sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen, zumindest wenn man sich noch irgendwie versteht und sich etwas wohlgesonnen ist.
Ein wichtiger Hinweis dazu: Eine Zusammenveranlagung ist nicht automatisch immer die beste Lösung. Je nach Einkommen, Werbungskosten und auch weiteren Ausgaben kann auch eine Einzelveranlagung gĂŒnstiger sein, also wenn jeder fĂŒr sich eine SteuererklĂ€rung abgibt. Deshalb lohnt es sich im Trennungsjahr wirklich, beide Varianten zu vergleichen. Genau da kann ein Vergleich dann bares Geld wert sein.
Steuerklassenwechsel nach der Trennung
Kommen wir zum nÀchsten Punkt, der sich nach der Trennung Àndert: nÀmlich die Steuerklasse. Wichtig ist, dass das Trennungsjahr und das Jahr danach unterschiedlich behandelt werden.
Wie gesehen: FĂŒr das Jahr nach der dauerhaften Trennung gelten grundsĂ€tzlich neue Steuerklassen. FĂŒr viele Arbeitnehmer heiĂt das Steuerklasse 1, wenn man alleinstehend ist, oder vielleicht Steuerklasse 2, wenn man alleinerziehend ist und auch die anderen Voraussetzungen erfĂŒllt.
Und dabei sollte man eines nicht vergessen: Die Steuerklasse beeinflusst vor allem, wie viel Lohnsteuer man monatlich vom Gehalt abgezogen bekommt. Wie hoch die Einkommensteuer am Ende wirklich ist, zeigt sich aber erst mit der SteuererklÀrung. Die Steuerklasse ist also nicht das Endergebnis, sondern erstmal nur die monatliche Vorauszahlung.
Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende (Steuerklasse 2)
Jetzt wird es besonders wichtig fĂŒr alle, bei denen nach der Trennung dann ein Kind lebt (oder auch mehrere): Denn dann kann man steuerlich als alleinerziehend gelten, wie erwĂ€hnt, und da gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende. Und der ist alles andere als klein!
2026 sind das fĂŒr das erste Kind 4.260 ⏠pro Jahr, und fĂŒr jedes weitere Kind kommen noch einmal 240 ⏠dazu. Das senkt dann wiederum die Steuerlast spĂŒrbar.
Aber Achtung, und das ist wichtig: Nicht jede getrenntlebende Person mit Kind bekommt das automatisch. Entscheidend ist unter anderem:
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ob man als alleinstehend gilt,
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ob ein Kind zum Haushalt gehört,
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ob Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht,
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und â das ist ebenfalls wichtig â ob noch eine weitere volljĂ€hrige Person im Haushalt mitlebt. Dann â genau dann â kann der Anspruch wieder kippen! Hier lohnt sich also auch ein genauer Blick.
Unterhaltszahlungen absetzen: Realsplitting vs. AuĂergewöhnliche Belastungen
Und jetzt zu einem Punkt, bei dem richtig hohe BetrĂ€ge im Spiel sind: der Unterhalt. Wenn du nach der Trennung Unterhalt an deinen Ex-Partner zahlst, kannst du den unter UmstĂ€nden und bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. DafĂŒr gibt es zwei Wege, und die schauen wir uns kurz an.
Weg 1: Das Realsplitting
Der erste Weg ist das sogenannte Realsplitting. Damit kannst du Unterhaltszahlungen an deinen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben geltend machen â und zwar 2026 bis zu 13.805 ⏠im Jahr. Das ist ein ordentlicher Betrag.
Aber das geht nur, wenn der EmpfĂ€nger des Unterhalts auch zustimmt! Der Grund ist, dass diese Zahlungen bei ihm oder ihr wiederum versteuert werden mĂŒssen. Diese Zustimmung lĂ€uft ĂŒber die sogenannte Anlage U zur SteuererklĂ€rung.
Wann lohnt sich das Realsplitting also besonders? Vor allem dann, wenn die Person, die den Unterhalt zahlt, deutlich mehr verdient als die Person, die ihn bekommt. Namentlich, weil dann ja auch der Steuersatz höher ist. Dann kann die Steuerersparnis beim Zahlenden gröĂer sein als die zusĂ€tzliche Steuer beim EmpfĂ€nger. Trotzdem sollten beide Seiten das vorher gemeinsam durchrechnen, damit es am Ende auch wirklich fĂŒr beide passt.
Weg 2: AuĂergewöhnliche Belastungen
Der zweite Weg ist der Abzug als auĂergewöhnliche Belastung. Hier gilt fĂŒr 2026 ein Höchstbetrag von 12.348 ⏠â das entspricht nĂ€mlich genau dem Grundfreibetrag.
Dabei gibt es aber eine wichtige EinschrĂ€nkung: Eigene EinkĂŒnfte und BezĂŒge der unterstĂŒtzten Person können den absetzbaren Betrag wiederum verringern.
Und ganz wichtig seit 2025: Solche Zahlungen werden nur noch anerkannt, wenn sie per Ăberweisung auf das Konto laufen. Barzahlung zĂ€hlt nicht mehr!
Und ein Tipp, der in beiden FĂ€llen geht: Dokumentiere deine Unterhaltszahlungen immer sauber! KontoauszĂŒge und Zahlungsnachweise sind fĂŒr die SteuererklĂ€rung in diesem Fall wirklich goldwert.
Kindesunterhalt & Scheidungskosten
Ein Punkt, den viele aber durcheinanderbringen: Kindesunterhalt. FĂŒr den gelten nĂ€mlich ganz andere Regeln! Kindesunterhalt kannst du eben nicht einfach wie den Ehegattenunterhalt als Sonderausgaben absetzen. Ob und wie viel steuerlich berĂŒcksichtigt wird, hĂ€ngt zum Beispiel davon ab, ob Anspruch noch auf Kindergeld besteht, ob ein Kinderfreibetrag greift, wie alt das Kind ist und wo es lebt. Deshalb sollte man Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt steuerlich immer sauber getrennt betrachten.
Und noch eine Frage, die fast immer kommt: Kann ich eigentlich die Scheidungskosten absetzen, also Anwalt, Gericht und so weiter? Das kann ja ganz schön teuer werden. Die ehrliche Antwort lautet in den allermeisten FĂ€llen leider: Nein. Normale Scheidungskosten kann man grundsĂ€tzlich nicht mehr als auĂergewöhnliche Belastung angeben. Nur in seltenen AusnahmefĂ€llen ist das ĂŒberhaupt möglich, damit sollte man also besser nicht fest rechnen.
Fazit & Abspann
Gerade in einer so emotional und organisatorisch anstrengenden Zeit ist es also leicht, die Steuer aus den Augen zu verlieren. Aber genau hier lĂ€sst sich mit etwas Vorbereitung Geld sparen und Ărger vermeiden.
Und wenn du deine SteuererklĂ€rung dabei einfach und Schritt fĂŒr Schritt erledigen möchtest â gerade mit den Besonderheiten des Trennungsjahres â, dann schau dir unbedingt gern die Online-SteuererklĂ€rung von smartsteuer an. Da wirst du durch die ErklĂ€rung gefĂŒhrt und das ganz ohne Vorkenntnisse.
Und wenn euch das Video geholfen hat, dann lasst uns gerne einen Daumen nach oben da und abonniert unseren Kanal. Vielen Dank fĂŒrs Zuschauen und wie immer wĂŒnsche ich euch ganz viel Erfolg bei eurer nĂ€chsten SteuererklĂ€rung â und das einfach und ohne Vorkenntnisse mit der Online-SteuererklĂ€rung von smartsteuer!
