Anlage K – Ausfüllhilfe

Die Anlage K der Einkommenssteuererklärung ist nicht zu verwechseln mit der Anlage Kind, denn bei dieser handelt es sich um ein anderes Steuerformular.

Die Anlage K ermöglicht es, Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf andere Personen zu übertragen. Dies ist immer dann möglich, wenn Sie oder der andere Elternteil eine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent erfüllt hat oder aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht vorgelegen hat.

Auch können Sie als leibliche Eltern mit Hilfe der Anlage K Kinderfreibeträge auf Großeltern oder Stiefeltern übertragen.

Ausfüllhilfe zur Anlage K

Antragstellende Person

Wenn Sie die Anlage K einreichen möchten, tragen Sie in diesem Teil Ihre persönlichen Daten ein. Auch Name, Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Kindes sind hier einzutragen.

Zustimmende Person

Hier müssen die Daten der zustimmenden Person eingetragen werden, inklusive des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer.

Wird die Zustimmung erteilt, so kann diese nur vor Beginn des Kalenderjahres widerrufen werden, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll.

Unterschrift

An dieser Stelle müssen sowohl Sie selbst als auch die zustimmende Person die Anlage K unterschreiben.

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