Was ist der Unterhaltshöchstbetrag?
Unterhaltsleistungen können im Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 12.096 EUR geltend gemacht werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen oder auch als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Leistest Du Zahlungen an eine Person, zu deren Unterhalt Du gesetzlich verpflichtet bist, so kannst Du die entstandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der Unterhaltshöchsbetrag erhöht sich um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung, die der Unterhaltszahlende an den oder für den Unterhaltsempfänger zahlt. Jedoch darf dieser die Beiträge nicht als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung berücksichtigen.
Zahlst Du an mehrere Personen Unterhalt, ist Dir für jede Person der Unterhaltshöchstbetrag zu gewähren.
Der Unterhaltshöchstbetrag wird um die Kalendermonate gekürzt, an denen kein Unterhalt gezahlt wurde.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten besondere Bedingungen für
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