Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, soweit sie »beruflich« veranlasst sind.
Die Finanzämter erkennen meist ohne Nachweis 16 € Kontoführungsgebühren an.
Die Gebühren kannst Du eintragen, indem Du bitte den folgenden Haken setzt:
Sende uns eine E-Mail mit Deinem Anliegen an hilfe@smartsteuer.de