Wo trage ich die Verpflegungsmehraufwendungen ein?

Verpflegungskosten kannst Du in Höhe von Pauschalen geltend machen (sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen). Es muss sich jedoch um eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise) handeln, bei der Du von Deiner ersten Tätigkeitsstätte (Arbeitsstelle) abwesend bist.

Für eine eintägige Auswärtstätigkeit im Inland, bei der ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, steht ihm eine Pauschale von 14 € zu. Für die An- und Abreisetage einer mehrtägigen Reise beträgt die Pauschale auch jeweils 14 €. Für die Zwischentage können 28 € abgesetzt werden.

 

Bitte setze im Bereich Arbeitnehmer > Werbungskosten, den Haken bei »Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen«:

Screenshot Werbungskosten

Hier raten wir Dir zu der »Schnellerfassung« der Daten, dies geht einerseits schneller und ist auch einfacher:

Screenshot Auswärtstätigkeit

Hier erfasse dann einfach die Anzahl der Tage:

Screenshot Erfassung der Tage

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