Was muss ich als Vermieter bei den Nebenkosten beachten?

Bei den Nebenkosten wird zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterschieden.

Umlagefähige Kosten

Diese Kosten kannst Du auf den Mieter umlegen. In der Steuererklärung gibst Du sie doppelt an: einmal als Einnahme bei den Mieteinnahmen und einmal als Ausgabe bei den Werbungskosten. So bleiben sie steuerlich neutral.

Nicht umlagefähige Kosten

Diese Kosten musst Du selbst tragen. Das bedeutet, Du erfasst sie nicht als Einnahmen, sondern lediglich als Ausgaben in Deiner Steuererklärung.

 

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