Welches Finanzamt ist nach einem Umzug zuständig?

Nach einem Umzug kann ein neues Finanzamt für Dich zuständig sein. Grundsätzlich ist zum Zeitpunkt der Abgabe Deiner Steuererklärung das Wohnsitzfinanzamt, d.h. das Finanzamt, in dessen Bezirk Dein Wohnsitz liegt, zuständig. Unerheblich ist, wo Dein Wohnsitz im jeweiligen Veranlagungsjahr lag. Welches Finanzamt konkret für Dich zuständig ist, erfährst Du im smartsteuer Finanzamtfinder.

In smartsteuer erfasst Du Deinen Umzug und die Angaben zum neuen Finanzamt folgendermaßen:

  1. Unter »Abschließende Angaben« und »Finanzamt« wählst Du Dein neues Finanzamt aus, beantwortest die Frage nach dem Umzug mit »Ja« und wählst anschließend Dein bisheriges Finanzamt aus.
  2. Unter »Steuer-ID und Steuernummer« lässt Du das Feld der Steuernummer bitte frei, wenn Du von Deinem neuen Finanzamt noch keine neue Steuernummer erhalten hast. Trägst Du hier die Steuernummer Deines alten Finanzamts ein, erhältst Du eine Fehlermeldung.

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