Wie trage ich Einkünfte aus Online-Brokern ein? VZ 2025
Einkünfte von Online-Brokern wie eToro, Zero oder Scalable Capital zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Diese Einkünfte in Deiner deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben, kann eine Herausforderung sein.
Wie geht das am einfachsten?
Viele Onlinebroker haben steuerliche Auswertungen.
Diese stehen Dir meist ab Frühling des Folgejahres für das Vorjahr zur Verfügung und Du kannst sie einfach online abrufen.
Sollte diese Auswertung bereits die Zeilen der Anlage KAP für die Steuererklärung enthalten, kannst Du diese verwenden und die Daten auf die entsprechenden Zeilen der Anlage übertragen. Die Zeilen findest Du auch in smartsteuer zur besseren Übersicht.
Wo musst Du Kapitalerträge ohne Steuerbescheinigung angeben?
Onlinebroker, die ihren Sitz im Ausland haben, erstellen oft keine deutsche Steuerbescheinigung und behalten keine Kapitalertragsteuer ein.
Daher werden diese Einkünfte unter der Rubrik »Kapitalerträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterliegen« erfasst.
Dort erfasst Du diese Einkünfte unter »Ausländische Kapitalerträge« ( Zeile 19).
Hast Du eine steuerliche Auswertung, dann entnimm die jeweilige Zeile für die Beträge genau.
Ordne die einzelnen Summen Deiner Auswertung in die jeweiligen Zeilen zu.
Genauere Angaben machst Du in den Zeilen 20-23:
- Zeile 20: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen,
- Zeile 21: ist weggefallen – Einkünfte aus Termingeschäften werden nicht mehr einzeln erfasst.
- Zeile 22: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (z.B. Verluste aus Anleihen-, Derivate- oder ETF-Verkäufe) und
- Zeile 23: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien.
Wie muss ich die Beträge angeben?
Bitte abeachte, dass die Zeilen 18 und 19 die verrechneten Summen der Zeilen 20-23 enthalten.
Es handelt sich um Summen von Verlusten und Gewinnen.
Daher können die Zeilen 18 und/oder 19 auch negativ sein.
Bitte rechne genau nach und stelle sicher, dass die Summe (Zeile 18/19) genau zu den erfassten Beträgen passt.
Hier ein Beispiel:
Diese Kapitalerträge sind noch nicht mit Abgeltungssteuer belegt worden. Somit kann eine Erfassung von hohen
Gewinnen in dieser Rubrik zu Einkommensteuernachzahlungen führen.
Die Gewinne müssen in der Erklärung angegeben werden, da sie noch nicht versteuert wurden.
Quellensteuer erfassen
Wenn Dividenden zu Aktien aus dem Ausland gezahlt werden, fällt oft Quellensteuer an.
Diese behält ein ausländischer Broker ein und führt sie ab.
Quellensteuer wird an diesen Stellen angegeben:
- Zeile 41: noch nicht angerechnete ausländische Steuer,
- Zeile 42: fiktive anrechenbare ausländische Steuer: wenn der Broker die Quellensteuer nicht beurteilen kann,
bitte dort eintragen und Nachweise einreichen.
Gibst Du Quellensteuer an, musst Du in der Regel ein Nachweis darüber beim Finanzamt einreichen.
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