Steuererklärung 2024: 5 wichtige Punkte zur Entfernungspauschale

Hand am Steuer

Hallo, ich bin Simon und in diesem Video zeige ich euch fünf der wichtigsten Fakten, um die Wege zur Arbeit für euch zu nutzen und dadurch weniger Steuern zu zahlen. Mit unseren regelmäßigen Videos versuchen wir euch Steuertipps zu liefern und das Thema Steuererklärung verständlicher zu machen – abonniert also gern unseren Kanal – wir freuen uns über jeden Abonnenten!

Strecke ist nicht gleich Strecke

Hier ist die gekürzte und sinnvoll umformulierte Version:

Ich meine damit kein Schummeln, sondern die Wahl der richtigen Strecke. Grundsätzlich kann man im Rahmen der Entfernungspauschale 30 Cent pro Kilometer für eine einfache Strecke zur Arbeit absetzen – normalerweise gilt dabei die kürzeste Verbindung. Doch wie bei vielen Regeln gibt es Ausnahmen, die bares Geld wert sein können!

Lässt sich plausibel begründen, dass eine längere, aber schnellere und verkehrsgünstigere Route genutzt wurde, darf diese angesetzt werden. Gründe können Baustellen, Staus oder dichte Innenstadtkolonnen sein, die eine alternative Strecke über Landstraßen oder die Autobahn rechtfertigen. Das Finanzamt kennt nicht jede Verkehrslage, daher zählt eine nachvollziehbare Begründung.

Und das kann sich lohnen: Wer eine 10 km längere Strecke für 230 Arbeitstage durchsetzt, kann 690 € mehr absetzen! Wenn man es dann noch schafft eine deutlich längere Strecke geltend zu machen, kommt der nächste Fakt zum tragen.

Erhöhte Entfernungspauschale

Seit dem Steuerjahr 2022 wurde die Kilometerpauschale für längere Arbeitswege ab 20 Kilometern angehoben. Für die ersten 20 Kilometer blieb es weiterhin bei den bekannten 30 Cent pro Kilometer. Doch ab 2022 gibt es eine Erhöhung, sodass ab dem 21. Kilometer nun 38 Cent angesetzt werden können.

Diese Anpassung soll insbesondere Pendler mit langen Strecken steuerlich entlasten – gerade angesichts der steigenden Spritpreise. Gleichzeitig soll damit ein Anreiz geschafft werden, den Umstieg auf andere Verkehrsmittel, wie die Bahn zu erleichtern.

Es muss nicht immer das Auto sein

Grundsätzlich spielt nämlich das gewählte Verkehrsmittel bei der Pendlerpauschale keine Rolle. Egal, ob man mit dem Auto, Fahrrad, Bus, Zug oder sogar zu Fuß zur Arbeit kommt – es gelten dieselben 30 beziehungsweise ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer. Natürlich wird kaum jemand 21 Kilometer laufen, aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind solche Distanzen völlig normal. Einzig bei der maximalen Höhe an absetzbaren Werbungskosten durch die Entfernungspauschale gibt es einen Unterschied zwischen den Verkehrsmitteln. Während grundsätzlich ein Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr für die meisten Fortbewegungsmittel gilt, entfällt diese Grenze, wenn man mit einem eigenen privaten PKW die Strecken zurücklegt. Darauf sollten Pendler mit sehr langen Wegen zumindest steuerlich achten.

Ticket statt Entfernungspauschale

Auch wenn die Kilometerpauschale schon recht komfortabel nutzbar ist in der Steuererklärung und man dafür ja lediglich die Anzahl seiner Fahrten zur Arbeit und die Entfernung kennen oder googeln muss, gibt es gerade bei kurzen Arbeitswegen auch eine andere Methode, die steuerlich vorteilhafter sein kann. Statt der Entfernungspauschale dürfen Arbeitnehmer nämlich auch alternativ die gesamten Ausgaben für Monats- oder Jahrestickets im öffentlichen Nahverkehr absetzen – und zwar vollständig, unabhängig davon, ob das Ticket auch privat genutzt wird. Während bei vielen anderen steuerlich absetzbaren Ausgaben, wie etwa Handy- oder Internetkosten, eine Kürzung wegen privater Nutzung erforderlich ist, entfällt diese Einschränkung hier. Wer beispielsweise eine Jahreskarte für 700 € kauft, kann diesen Betrag in voller Höhe als Werbungskosten anrechnen lassen, ohne eine Reduzierung für private Fahrten hinnehmen zu müssen.

Beim nächsten Fakt sollten alle genauer aufpassen, die nicht nur an einem festgelegten Ort arbeiten, denn dann kann es heißen:

Reisekosten statt Fahrtkosten absetzen

Versuche jetzt nicht, den letzten Urlaub steuerlich abzusetzen – auch wenn das theoretisch möglich sein könnte. Es geht hier weiterhin um den Arbeitsweg. Das Steuerrecht unterscheidet zwei Arten von Tätigkeitsstätten: Wer nur einen festen Arbeitsort hat, kann wie gewohnt die Pendlerpauschale für die einfache Strecke nutzen. Anders sieht es bei Arbeitnehmern aus, die regelmäßig zu verschiedenen Arbeitsorten fahren – etwa Kraftfahrer, Monteure, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Flugbegleiter oder Angestellte mit wechselnden Filialen. Auch duale Studenten und Azubis, die zwischen Betrieb, Uni oder Berufsschule pendeln, profitieren davon.

Für diese Fahrten, die nicht zur „ersten Tätigkeitsstätte“ führen, darf jeder tatsächlich gefahrene Kilometer – also Hin- und Rückweg – mit 30 Cent abgesetzt werden. Zwar gibt es keinen höheren Satz ab dem 21. Kilometer, aber je nach Anzahl der Fahrten kann ein vierstelliger Betrag zusammenkommen.

 

Das waren 5 wichtige Fakten zur Pendler- beziehungsweise Entfernungspauschale und der Kilometerpauschale bei Auswärtstätigkeiten – allesamt findet man in der Anlage N in der Steuererklärung.

Wir hoffen, euch damit ein paar nützliche Fakten und Hinweise geliefert zu haben und freuen uns als Unterstützung unserer Arbeit über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden Abonnenten hier auf dem Kanal und wünschen euch wie immer viel Erfolg bei der nächsten Steuererklärung und das einfach online mit smartsteuer!

Euer Simon

Simon

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