Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf bestimmte Anlageformen eingezahlt werden.
Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat einen Vermögensaufbau; also das Sparen der Arbeitnehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt er zu den vermögenswirksamen Leistungen diese Geldzulage. Diese wird über die Einkommensteuererklärung beantragt. Sie fügen die Anlage VL, die Ihr Anbieter Ihnen ausstellt, den Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung bei.
Wenn Sie 6 Jahre in die Anlage eingezahlt haben und der Vertrag mindestens 1 Jahr geruht hat, kannst du dir das Ersparte auszahlen lassen.
Vermögenswirksame Leistungen können in folgenden Formen angelegt werden:
• Bankkredittilgung
• Bausparvertrag
• Aktienfondssparplan
• Banksparplan
Die Einzahlung erfolgt immer vom Arbeitgeber als Abzug direkt vom Lohn. Einige Arbeitgeber gewähren VL zusätzlich zum Arbeitslohn, andere ziehen die VL vom Lohn ab.
Damit die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Daraus ergibt sich die maximale Arbeitnehmersparzulage von 43 € oder 86 € bei Zusammenveranlagung im Jahr.
Die Arbeitnehmersparzulage unterliegt einer Sperrfrist von 6 bzw. 7 Jahren, je nach Anlageform. Du musst somit mindestens diese Zeit ansparen, damit die Förderung zu erhalten.
Kapitalerträge aus einem der Sparpläne sind steuerpflichtig. Diese unterliegen in den meisten Fällen der Abgeltungssteuer mit 25%. Die Bank führt die Steuern ab. Eine Anmeldung in der Einkommensteuer lohnt sich folglich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt.
Eine gleichzeitige Förderung in beiden Anlageformen ist möglich. Die maximale staatliche Zulage beträgt 123 €.
Einzahlung in die VL, die nicht über den Arbeitgeber direkt gezahlt werden, werden nicht gefördert.
Für Teilzeitbeschäftigte errechnet sich die VL und Arbeitnehmersparzulage am Grad der Beachäftigung. Bei einer 4-Tage Woche wären dies bei einer 40 Stunden-Woche 80% der Zulagen.
Die Antragsfrist für die VL endet 4 Jahre nach Anlegen der vermögenswirksamen Leistungen zum Ende des Kalenderjahres. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Bei der Sparzulage müssen sie etwas beeilen, da hier die Frist bereits nach 2 Jahren abläuft. Sie beantragen die Sparzulage bei ihrem Anbieter mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer.
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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