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Was passiert, wenn man vergisst die Steuererklärung abzugeben? (Serie, Teil 15)

Was passiert, wenn man vergisst die Steuererklärung abzugeben?

Was passiert, wenn man vergisst die Steuererklärung abzugeben?

Ja, das sind genau die Fragen, über die ich mich immer so freue. Als ich meinem alten Schulfreund Christoph darauf völlig ernst antwortete, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren fällig wird, war Schluss mit lustig. Denn: Er glaubte mir das aufs Wort (obwohl es natürlich gelogen war). Für mich Grund genug, mich noch mal genauer mit Abgabefristen, dem Stichtag und Abgabeverpflichtungen zu beschäftigen – und damit, was wirklich bei verspäteter Abgabe droht.

Wer ist eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Wohl fast jeder hat schon mal vom 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung gehört. Und das ist auch laut Abgabenordnung richtig so, jedoch hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Krise die Frist verlängert. Für die Steuererklärung 2022 ist die Abgabefrist nun der 30. September 2023, (weil der 30. September in diesem Jahr ein Samstag ist, reicht auch noch der 2. Oktober.) Aber: Der Stichtag gilt nur für die, die auch zur Abgabe verpflichtet sind. Und wer ist das nun?
Prinzipiell erstmal jeder, der als Single mehr als den Freibetrag von aktuell 10.908 Euro (Ehepaare 21.816 Euro) im Jahr einnimmt. Aber keine Angst, es gibt jede Menge Ausnahmen, klar doch, wir sind ja im Steuerrecht…
So sind Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (Kurzform):

Zudem werden immer mehr Rentner vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Übrigens: Das Thema Rentner und Steuern greife ich in meinem nächsten Blog-Beitrag ausführlich auf.

Wer darf sich mehr Zeit lassen?

Ich habe es hier schon geschrieben. Auch wer keine Erklärung abgeben muss, sollte es trotzdem tun. „Freiwillige“ können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben – und müssen dabei nicht mal mit einer Nachzahlung rechnen. Sollte das Finanzamt diese nämlich fordern, ziehen Sie einfach die Erklärung zurück. Fertig.
„Abgabepflichtige“ können den Abgabetermin nach hinten schieben, indem sie das entweder beim Finanzamt beantragen oder einen Steuerberater nehmen. Der hat dann für die Steuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024 Zeit. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Steuererklärung nicht mehr mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Wäre doch schade, oder?

Strafe muss sein

Und nun zur Eingangsfrage: Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben. Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig. Berücksichtigen sollen die Finanzbeamten dabei unter anderem die Dauer der Fristüberschreitung. Wer denkt, dann gebe ich doch lieber jetzt gar nichts ab und warte, bis das Finanzamt mich darum bittet, denkt übrigens falsch. Das Finanzamt kann Ihr Einkommen schätzen, die Steuer berechnen und oben drauf den Verspätungszuschlag setzen. Lassen Sie es lieber nicht dazu kommen.

Zusammenfassung: Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das nicht fristgerecht macht, kommt zwar nicht ins Gefängnis, muss aber mit einem „Verspätungszuschlag“ rechnen. Der Stichtag für die „Abgabepflichtigen“ ist für den Veranlagungszeitraum 2022 der 30.09.2023.

 

 

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