Steuererklärung Frist: Diese Fristen gelten für die Abgabe je Steuerjahr!
- Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Erklärung für das Steuerjahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen.
- Sollte die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigt werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den 01. März 2026.
- Gibst Du Deine Steuererklärung freiwillig ab, hast Du vier Jahre Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, für 2023 also bis zum 31. Dezember 2029.
- Bei Fristversäumung mußt Du mit Sanktionen vom Finanzamt rechnen. Dazu zählen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzungen oder Zinsen.
Ab 2025 gilt nun wieder der 31. Juli als Abgabetermin für die Steuererklärung! Für die Steuererklärung wurde nur aufgrund der Corona-Pandemie die Frist verschoben. Jetzt läuft alles wieder im geplanten Rahmen.
Hier erfährst Du, für wen die Frist bindend ist und wer auch gefahrlos später abgeben kann. Zudem erläutern wir, was Du tun kannst, wenn Du zu spät dran bist und was vom Finanzamt droht, wenn Du bei der Steuererklärung die Frist verpasst.
Wer muss und wer darf eine Steuererklärung abgeben?
Bevor wir Dir gleich die neuen Termine für die Steuer ausführlich zeigen, müssen wir zuerst klären, wer sich an welchen Termin halten muss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist („Pflichtveranlagung“) oder freiwilliger Abgeber bist („Antragsveranlagung“).
Kurz gesagt: Wer in der Pflicht steht, hat weniger Zeit als ein freiwilliger Abgeber.
Wer ist also zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist verpflichtet? Gleich vorweg: Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Dieser wurde für das Steuerjahr 2025 auf 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Verheiratete angehoben. Durch diese Anhebung des Grundfreibetrags werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet.
Für alle anderen regelt Paragraph 46 im Einkommensteuergesetz alles. Und den fassen wir mal für Dich verständlich zusammen. Eine Steuererklärung müssen unter anderem abgeben:
- Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 € Einnahmen haben, etwa aus Vermietung oder Verpachtung.
- Ehepaare, die zusammen die Steuer machen („gemeinsame Veranlagung“) und entweder die Steuerklassenkombination 3/5 oder beide die Steuerklasse 4 mit Faktor haben. Ebenfalls fällig ist das Paar, wenn einer auf Steuerklasse 6 gearbeitet hat.
- Wer Lohnersatzleistungen von mindestens 410 € bezogen hat. Das sind unter anderem Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld. Die sind zwar steuerfrei, können aber aufs Ganze gesehen die Steuerlast erhöhen, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
- Wer sich einen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, etwa weil der Arbeitsweg sehr lang ist. Das gilt nicht für Kinderfreibetrag sowie Hinterbliebenen- und Behindertenpauschbetrag.
- Wer im Steuerjahr bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war.
- Wer eine Abfindung vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten hat, auf die die sogenannte Fünftelregelung Anwendung fand.
- Wer dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.
Du siehst, dass viele eine Steuererklärung mit Frist machen müssen. Viele, vor allem Arbeitnehmer, sind nicht verpflichtet und können trotzdem durch eine freiwillige Abgabe, zum Beispiel mit smartsteuer mit einer Erstattung von bis zu 1.432 € rechnen!
Steuererklärung: Frist hängt von mehreren Faktoren ab
Kommen wir nun zu der Abgabefrist der Steuererklärung, oder besser den Abgabefristen.
- Bist Du gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 spätestens bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende, reicht noch der darauffolgende Montag.
- Wenn Du die Steuer nicht alleine schaffst, weil es zum Beispiel zu knifflig ist oder Du Dir dafür keine Zeit nehmen möchtest, kannst Du einen Steuerberater hinzuziehen oder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Dann rückt für die Steuererklärung die Frist um einige Monate nach hinten. Deine Steuererklärung für das Jahr 2025 muss dann erst am 01. März 2027 beim Finanzamt sein.
Doch Steuerberater und Co. musst Due auch ordentlich bezahlen. Wir raten deshalb dazu, die Steuer selbst zu machen. Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer geht das echt fix und auch Steuer-Laien kommen damit gut zurecht. Wir verzichten auf Steuer-Latein, Du musst nur einfache Fragen beantworten und Deine Steuererklärung wird schnell und fristgerecht dem Finanzamt übermittelt. - Wer nicht abgeben muss, hat richtig Zeit! Bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres. Das heißt: Du hast für die Steuererklärung eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 – und zwar für die aus dem Jahr 2022.
Tja, klingt toll, wird jetzt der ein oder andere sagen, aber warum sollte ich es denn tun? Wenn ich nicht dazu verpflichtet bin? Darum geht es im nächsten Abschnitt.
Darum solltest Du freiwillig abgeben
Steuererklärung ohne Frist, also fast ohne, wenn man auf die vier Jahre Zeit schaut – warum solltest Du Dir das überhaupt antun? Ist doch super, wenn man sich gar nicht um die Steuer kümmern muss. Dann sei die Frage erlaubt, ob Du gern auf Geld verzichtest? Wer freiwillig die Steuer macht, kann nur gewinnen! Warum?
Punkt 1: Überlege Dir zuerst einmal, warum viele nicht abgeben müssen? Etwa, weil der Staat nett ist? Ganz sicher nicht! Der Fiskus weiß, dass bei denen, die nicht abgeben müssen, eher nichts mehr zu holen ist. Sogar im Gegenteil: In der absoluten Mehrzahl der Fälle bekommen Sie Geld zurück vom Staat. 500 Millionen € bleiben nach Schätzungen Jahr für Jahr in der Staatskasse – die eigentlich Euch zustehen.
Punkt 2: Mach Deine die Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Du gehst kein Risiko ein, denn zahlen mußt Du erst, wenn Du die Erklärung zum Finanzamt schickst. Du siehst schon vorher, ob Du tatsächlich Geld zurückbekommst. Falls zudem der unwahrscheinliche Fall eintritt und Du Steuern nachzahlen sollst: kein Problem. Lege Einspruch ein und ziehe die Steuererklärung innerhalb von einem Monat zurück. Dann ist es so, als hättest Du die Steuererklärung nie abgegeben.
Punkt 3: Wenn Du sehr spät abgebst, bekommst Du sogar noch Zinsen auf Deine Steuererstattung. Ab 15 Monaten nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres erhältst Du pro weiterem Monat 0,15 % Zinsen, aufs Jahr gerechnet immerhin 1,8 %.
Bei smartsteuer findest Du die Steuererklärungen für die zurückliegenden Steuerjahre auf dieser Seite.
Abgabefrist Steuererklärung 2024 verpasst – was tun?
Es kann ja immer mal passieren, dass man einen Termin verpasst.
Gleich vorweg: Wer freiwillig abgibt, hat die angesprochenen vier Jahre Zeit. Wer in diesem Fall später kommt, den bestraft sprichwörtlich das Leben. Vorbei ist dann vorbei, endgültig.
Aber wer abgeben muss? Nun, es gibt immerhin die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Was gilt es da zu beachten?
- Die Fristverlängerung muss vor Ablauf der eigentlichen Frist (31. Juli) beim Finanzamt sein.
- Es braucht einen wirklich guten Grund, warum Du erst verspätet abgibstn. Dazu zählen zum Beispiel ein Umzug, eine längere Dienstreise oder ein Auslandsaufenthalt. Auch langwierige Krankheiten oder Unterlagen, die Du noch nicht hast, woran Du aber nicht schuld bist, gelten als Ausnahme.
Und wie läuft das konkret? Du kannst entweder einen Brief aufsetzen und an das Finanzamt schicken. Oder Du schickst eine E-Mail an Dein zuständiges Finanzamt. Und schon ist für Deine Steuererklärung die Frist nach hinten gerückt, in der Regel um vier Monate.
Musterbrief Fristverlängerung
Wie bereits geschrieben zum Stichwort Steuererklärung und Frist: Noch hast Du in diesem Jahr Zeit bis Ende Julihttps://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/werbungskosten/r rückwirkend bi zum 31. Dezember. Aber wenn Du jetzt schon absehen kannst, dass die Zeit nicht mehr reicht, beantrage die Fristverlängerung lieber gleich oder mache am besten gleich die Steuererklärung selbst.
Was droht bei Verspätung?
Nun, ist bei der Steuererklärung die Frist endgültig abgelaufen, wird es ab 2020 ernst, oder wenigstens ernster als zuvor. Der Hintergrund: Bis 2020 lagen Sanktionen wegen der Verspätung vor allem im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten. So konnte man eigentlich völlig problemlos eine Fristverlängerung bekommen. Wie es in diesem Jahr und dem späteren Stichtag aussieht, lässt sich noch nicht endgültig sagen. Es gibt einfach noch keine Erfahrungswerte.
Eigentlich soll es eine Fristverlängerung nur noch in schwerwiegenden Fällen geben. Es ist aber andererseits schwer vorstellbar, dass das Finanzamt gleich im ersten Jahr der neuen Regelung die Daumenschrauben so fest anzieht.
Welche Sanktionen drohen nun genau?
- Für jeden Monat, den Du zu spät abgibst, werden 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 €. Noch unklar ist, was passiert, wenn man die Steuererklärung „ohne Hilfe“ verspätet abgibt, und zwar vor der Frist „mit Hilfe“ (also dem 2. März). Hier kann der Finanzbeamte den Verspätungszuschlag verhängen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es gibt also wieder den Ermessensspielraum. Wer aber erst nach dem 2. März abgibt, muss definitiv zahlen. Und wer es alleine gemacht hat, auch für die Monate nach dem 31. Juli bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
- Wenn Sie eine Steuererstattung bekommen, kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten, muss es aber nicht. Würde ja Sinn machen, denn man hat damit dem Staat schon einen zinslosen Kredit ermöglicht.
- Für ganz schwerwiegende Fälle drohen zusätzlich ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung (die eigentlich nie zu Ihren Gunsten ausfällt) und Verspätungszinsen.
Was bedeutet das konkret für meine Steuererklärung und Frist?
Die Abgabefrist der Steuererklärung 2025 fällt auf den 31. Juli 2026. Aber nur für die, die auch abgeben müssen. Freiwillige Abgeber haben noch vier Jahre Zeit für die Abgabe, das heißt konkret bis zum 31. Dezember 2029.
Häufige Fragen
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Hinzu kommen Ehepaare, die zusammen die Steuer machen („gemeinsame Veranlagung“) und wer Lohnersatzleistungen von mindestens 410 € bezogen hat. Hier geht es zum Artikel „Steuererklärung Pflicht und Grundfreibetrag„
Wer darf eine Steuererklärung abgeben?
Liegt Dein Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlst Du keine Steuern und mußt auch keine Steuererklärung abgeben. Wir empfehlen Dir dennoch eine Steuerklärung zu machen. Unsere Kunden bekommen Ø 1.432 € vom Finanzamt erstatten.
Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Bist Du gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Deine Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 spätestens bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres Zeit.
Was droht bei einer verspäteten Abgabe bei der Steuererklärung?
Für jeden Monat, den Du zu spät abgibst, werden 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 €. Für schwerwiegende Fälle drohen zusätzlich ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung und Verspätungszinsen.
Über den Autor:
Mandy Pank
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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