Anlage G – Ausfüllhilfe

Auf dieser Seite zeigen erhalten Sie von uns eine Ausfüllhilfe zur Anlage G der Einkommensteuererklärung. Wir helfen Ihnen dabei, das Steuerformular richtig auszufüllen und zeigen Ihnen dabei was Sie beim Ausfüllen dieser Anlage unbedingt beachten sollten.

Zusammengefasst werden wir uns den folgenden Themen widmen:

Ausfüllhilfe zur Anlage G

Überblick der Formularinhalte der Anlage G

Seite 1 Zeilen 4 bis 11 – Gewinn

Hier ist der Gewinn zu erklären, welcher durch Buchführung bzw. EÜR ermittelt wurde. Bei Beteiligungen an Personengesellschaften (wie beispielsweise einer GbR) ist der anteilige Gewinn anzugeben.

Zeile 15 – Ermäßigte Besteuerung für im Betrieb verbleibende Gewinne

Um eine ermäßigte Besteuerung für „thesaurierte“ Gewinne zu beantragen, nutzen Sie die Anlage 34a.

Zeilen 16 bis 21 – Steuerermäßigung nach § 35 EStG

In diesen Zeilen können Sie eine Steuerermäßigung auf die Einkommensteuer beantragen, wenn Sie auf Ihre Betriebsgewinne Gewerbesteuer zahlen.

Seite 2 Zeilen 31 bis 44 – Veräußerungsgewinn

Sollten Sie Ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben, dann müssen Sie in diesen Zeilen den ggf. eingetretenen Gewinn angeben.

Zeilen 45 bis 56 – Sonstiges

Seite 1 – Gewinn und zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeilen 4 bis 6 – Gewinn/Verlust bei Einzelunternehmern

In diese Zeilen ist der Gewinn oder Verlust von Einzelunternehmen einzutragen, welcher durch Buchführung bzw. EÜR ermittelt wird. Verluste sind mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen. Die zur Gewinnermittlung verwendeten Unterlagen müssen der Anlage G beigefügt werden.

Sollten Gewinne durch die Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs entstanden sein, so ist dies auf Seite 2 gesondert zu erklären.

Zeile 7 – Gesonderte Gewinnfeststellung

Sollte sich der Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts befinden, so müssen alle Unterlagen für den Betrieb sowie eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte“ beim Finanzamt des Betriebs abgegeben werden.

Zeilen 8 bis 11 – Beteiligungen

Diese Zeilen sind für Sie relevant, wenn Sie oder Ihr Ehegatte Gesellschafter einer Personengesellschaft (beispielsweise einer GbR oder OHG) sind. Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn ist in diesen Zeilen anzugeben.

Zeile 13 – Teileinkünfteverfahren

Halten Sie im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens Anteile an Kapitalgesellschaft, dann sind die Anteile am Gewinn oder auch Gewinne oder Verluste an Veräußerungen lediglich mit 60% zu versteuern.

Der steuerpflichtige Teil fließt dabei in die Gewinnermittlung (Zeilen 4 bis 6) ein, der steuerfreie Teil kommt in Zeile 13. Beachten Sie, dass in Zeile 13 ausschließlich Einkünfte einzutragen sind. Die Betriebsausgaben werden hierzu nicht abgezogen.

Zeilen 16 bis 21 – Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer

Wenn Ihr Betrieb Gewerbesteuert zahlt, sind Sie für eine Steuerermäßigung qualifiziert. Tragen Sie hierzu in Zeile 16 den Gewerbesteuermessbetrag und in Zeile 17 die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer ein.

Bei weiteren Betrieben, nutzen Sie die nachfolgenden Zeilen.

Seite 2 – Veräußerungsgewinn und Sonstiges

Zeilen 31 bis 44 – Veräußerungsgewinn

Wenn Sie einen Betrieb veräußert oder aufgegeben haben, sind in diesen Zeilen Gewinne zu erklären, welche bei der Aufdeckung stiller Reserven angefallen sind. Ein etwaiger Verlust bei der Veräußerung wird in Zeile 40 eingetragen.

Sollten Sie dabei mindestens 1 Prozent der Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten haben, so muss der Gewinn nach Abzug des Freibetrags erfasst werden. Der Verlust kommt in diesem Fall in Zeile 43.

Bei einem Anteil von weniger als 1 Prozent geht das Finanzamt bei der Veräußerung von Einkünften aus Kapitalvermögen aus, welche in der Anlage KAP angegeben werden müssen.

Zeilen 45 bis 56 – Sonstige Zeilen

Sollten Ihre Privatentnahmen größer sein als der Betriebsgewinn und die Privateinlagen, können betriebliche Schuldzinsen ggf. nicht in voller Höhe abgezogen werden. Zur Prüfung benötigt das Finanzamt die Summe aller Entnahmen und Einlagen. Relevant sind hierfür die Zeilen 47 und 48.

Die Zeilen 50 bis 55 befassen sich mit Einkünften aus der gewerblichen Einkünfte sowie mit gewerblichen Termingeschäften und Verlusten aus Beteiligungen und sind auch nur in diesen Fällen für Ihre Einkommensteuererklärung relevant.

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