Im Folgenden finden Sie Informationen und eine Ausfüllhilfe zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung – auch bezeichnet als ESt 1 A oder Mantelbogen.
Nicht zu verwechseln ist dieses Formular mit dem Formular ESt 1 V, bei welchem es sich um die vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer handelt, die nicht auf der Suche nach besonders ausgefeilten Möglichkeiten zum Steuersparen sind. Dadurch reduziert sich vergleichsweise der Aufwand beim Ausfüllen des Steuerformulars.
Die folgenden Themen werden auf dieser Seite behandelt:
Seite 1 | Zeilen 6 bis 28 – Allgemeine Angaben
In diesen Zeilen müssen Sie lediglich einige allgemeine Angaben machen. Beispielsweise geht es in den Zeilen 7 bis 14 um Ihre Person, in Zeile 15 um Ihren Familienstand und in den Zeilen 16 bis 24 ggf. um die Zusammenveranlagung mit Ihrem Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin. In den Zeilen 25 bis 28 geben Sie außerdem Ihre Bankverbindung an. |
Seite 2 | Zeilen 31 bis 35 – Allgemeine Angaben (Fortsetzung)
Falls der Steuerbescheid nicht an die auf der ersten Seite angegebene Adresse geschickt werden soll, können Sie hier einen alternativen Empfänger angeben. Zeilen 36 bis 56 – Sonderausgaben In den nachfolgenden Zeilen werden Sonderausgaben angegeben – dies schließt beispielsweise gezahlte Versorgungsleistungen und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen mit ein. Beachten Sie, dass Versicherungsbeiträge in der Anlage Versorgungsaufwand anzugeben sind. |
Seite 3 | Zeilen 61 bis 70 – Außergewöhnliche Belastungen
In diesen Zeilen können Angaben zu behinderten Menschen und Kosten, die durch Krankheit, Pflege o.ä. entstanden sind machen. Pauschalen werden nicht automatisch berücksichtigt, weshalb die Angaben an dieser Stelle zwingend notwendig sind. Zeilen 71 bis 77 – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen An dieser Stelle können Sie Steuerermäßigungen für Kosten beantragen, welche durch Haushaltshilfen, Handwerkerleistungen und weitere Dienstleistungen rund um Ihren Haushalt entstanden sind. Zeile 78 – Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer Zeile 79 – Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter Zeilen 80 bis 81 – Verlustabzug |
Seite 4 | Zeilen 91 bis 108 – Sonstige Angaben und Anträge
Hauptsächlich geht es auf der vierten Seite des Mantelbogens um Einkommensersatz ( wenn Sie zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld in Anspruch genommen haben), welcher nicht in Zusammenhang mit dem entgangenen Arbeitslohn steht. Außerdem geht es um die mögliche Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern und um Angaben für Personen, die nicht im Inland leben und nur zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht unterlagen. |
Bei den Grundangaben ist in Zeile 1 anzukreuzen, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommenssteuer auch noch weitere Anträge stellen.
In der dritten Zeile tragen Sie Ihre Steuernummer ein. Im selben Moment tragen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer am besten auch gleich noch in den Zeilen 7 und 16 ein, da diese dort jeweils angegeben werden muss.
In den nachfolgenden Zeilen tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein – beispielsweise Ihren Namen, Ihre volle Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre Religion und den Beruf, den Sie ausüben.
Spezielle Beachtung erhalten sollte dabei die Zeile 15, denn hier geben Sie Ihren Familienstand an. Diese Angaben bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommenssteuer durchgeführt wird. Bei Zusammenveranlagung geben Sie in den Zeilen 16 bis 23 die Daten des Ehegatten an.
In Zeile 24 haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Arten der Ehegattenveranlagung. Diese stehen Ihnen offen, wenn Sie beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben.
Da Finanzämter keine Barzahlungen durchführen, müssen Sie hier Ihre Bankverbindung angeben, damit es bei der Steuerrückzahlung nicht zu Verzögerungen kommt. Sollte sich Ihre Bankverbindung nach Abgabe der Steuererklärung ändern, teilen Sie dies dem Finanzamt unbedingt so schnell wie möglich mit.
Wenn Ihr Steuerbescheid an eine andere Adresse geschickt werden soll als auf Seite 1 angegeben, haben Sie hier die Möglichkeit, die entsprechenden Angaben zu machen. In Frage kommt dies für Sie beispielsweise, wenn der Steuerbescheid an Ihren Steuerberater gehen soll oder Sie den Bescheid an einer abweichenden Anschrift, beispielsweise einem Zweitwohnsitz, in Empfang nehmen möchten.
Grob aufteilen lassen sich Sonderausgaben in Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben. Bei Vorsorgeaufwendungen handelt es sich, grob gesagt, um Versicherungen, die Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben müssen.
Alle anderen Sonderausgaben gehören in diesen Hauptvordruck. Sollten Ihre Sonderausgaben sehr gering sein, wird ein Pauschbetrag von 36 Euro berücksichtigt. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten ist es der doppelte Betrag, also 72 Euro (Stand: 2017).
Zeilen 36 und 37 – Gezahlte Versorgungsleistungen
Zahlen Sie eine Versorgungsleistung wie beispielsweise eine Rente oder besteht eine „dauernde Last“ (rentenähnliche Zahlung) aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung, so können die Beträge – unter bestimmten Bedingungen – als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Wenn Sie diesen Sonderausgabenabzug zum ersten Mal geltend machen, legen Sie Ihrer Steuererklärung als Beleg eine Kopie des zugrundeliegenden Vertrags bei.
Zeile 38 – Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Zeile 39 – Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs laut Anlage U
Zeilen 40 und 41 – Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner
Wenn Sie Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten leisten, dann sind diese mit dessen Zustimmung bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des unterhaltenen Ehegatten sind dabei unabhängig davon anzugeben, wer der Versicherungsnehmer ist und wer für die Versicherungsbeiträge aufkommt.
Für den Fall dass der unterhaltene Ehegatte nicht zustimmt, dass die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abgezogen werden können, muss der Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Anlage U angegeben werden. Der Abzug ist dann auf einen Höchstbetrag von 8.820 Euro (Stand: 2017) begrenzt – hinzu kommen wiederum die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eigene Einkünfte und Bezüge des Ehegatten können den Betrag verringern.
Zeile 42 – Kirchensteuer
Die gezahlten Kirchensteuern (gehen aus Lohnsteuerbescheinigung hervor) geben Sie in dieser Zeile an. Die von Banken einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist nicht abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem Abgeltungsteuersatz besteuert werden.
Freiwillige Zahlungen an die Kirche oder kirchliche Organisationen gehören nicht in diese Zeile, sondern werden weiter unten auf der Seite als abzugsfähige Spende eingetragen.
Zeilen 43 und 44 – Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Hier können Kosten für Ihre Berufsausbildung und die Berufsausbildung Ihres Ehegatten angegeben werden. Abzugsfähig sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Erstausbildung oder mit einem Erststudium stehen und pro Person bei maximal 6.000 Euro liegen.
Zeilen 45 bis 56 – Zuwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge
Im Mantelbogen wird zwischen vier verschiedenen Arten von Zuwendungen unterschieden:
Bei Beträgen von weniger als 200 Euro (Gesamtsumme) verzichtet das Finanzamt normalerweise auf die Vorlage einer Spendenbescheinigung – die Beträge mit Angabe des jeweiligen Empfängers sollten Sie jedoch trotzdem auf einem gesonderten Blatt jeweils einzeln aufführen. Zuwendungen an Organisationen im Ausland sind in Zeile 46 anzugeben.
Für Parteizuwendungen und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen müssen in jedem Fall Belegen geliefert werden – die Steuerermäßigung wird direkt mit der Einkommenssteuer verrechnet. Bei besonders hohen Parteispenden kann ein Sonderabzug möglich sein.
Beachten Sie bei spenden an Stiftungen, dass Spenden bis zu 1 Million Euro (doppelter Betrag bei Zusammenveranlagung) beliebig auf bis zu 10 Jahre verteilt und als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Bei außergewöhnlichen Belastungen findet seitens des Finanzamts keine automatische Berücksichtigung von Pauschalen statt – Sie müssen den Abzug daher in jedem Fall beantragen.
Als außergewöhnliche Belastungen zählen Kosten, die entstanden sind durch:
Behinderte Menschen können – neben einem Pauschalbetrag – zahlreiche steuerliche Vergünstigungen erhalten. Diese orientieren sich in der Regel an dem Grad der Behinderung und den im Behindertenausweis angegebenen Merkzeichen. Behinderten Kindern zustehende Vergünstigungen können auf Eltern übertragen werden. Dies erfolgt allerdings nicht im Hauptvordruck, sondern in der Anlage Kind.
Der Pflegepauschbetrag von 924 Euro (Stand: 2017) kann in den Zeilen 65 und 66 beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Hilflosen unentgeltlich und persönlich in Ihrer oder dessen Wohnung pflegen, die sich im Inland oder EU/EWR-Ausland befindet. Als Nachweis ist das Merkzeichen H (Pflegestufe III) erforderlich.
Andere Kosten, die im Hauptvordruck als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, sind Fahrtkosten behinderter Menschen sowie Krankheits-, Kur-, und Pflegekosten. In Einzelfällen können hier auch weitere Kostenarten in Fragen kommen, beispielsweise Kosten für Beerdigung, Heimunterbringung oder Sanierungskosten von Wohnräumen, wenn von diesen eine konkrete Gesundheitsgefahr ausgeht. Auch Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat bei durch Naturkatastrophen ausgelösten Schäden wurden in der Vergangenheit bereits anerkannt.
Zeile 71 – Minijob
Wenn Sie im Rahmen eines Minijobs im eigenen Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigen, können Sie die Gesamtaufwendungen hier eintragen. Außerdem einzutragen ist die genaue Art der Tätigkeit. Legen Sie die von der Minijob-Zentrale erstellte Bescheinigung über die abgeführten Sozialabgaben als Beleg bei.
Zeile 72 – Reguläre Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen
Tragen Sie für die genannten Fälle die Art der Tätigkeit bzw. Aufwendungen und die Summe der gesamten Aufwendungen in diese Zeile ein.
Bei regulären Beschäftigungsverhältnissen, bei dem Pflichtbeiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden, liegen Sie den Sozialversicherungsnachweis als Beleg für die abgeführten Sozialabgaben bei.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen – beispielsweise der Reinigung Ihrer Wohnung, Gartenarbeiten, Umzügen durch Fachbetriebe und weitere – können Sie ausschließlich die Kosten der reinen Dienstleistung eintragen. Nicht geltend gemacht werden können beispielsweise Kosten für Material und Maschinen. Achten Sie daher darauf, sich die durch die Dienstleistung entstandenen Kosten vom Dienstleister gesondert ausweisen zu lassen.
Zeile 73 – Handwerkerleistungen
Das gleiche System wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen. Auch hier können ausschließlich die Kosten der Dienstleistung geltend gemacht werden, nicht aber Materialkosten. Achten Sie auf eine gesonderte Ausweisung der Beträge.
Zeilen 74 bis 77 – Sonderfälle für Alleinstehende oder Ehegatten / Lebenspartner
Leben zwei Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt, so können die Höchstbeträge des §35a EStG jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Name der Person(en) ist Zeile 75 anzugeben, wenn ein Eintrag in den Zeilen 68 bis 73 erfolgte.
Die Höchstbeträge für die Aufwendungen werden bei zwei im gleichen Haushalt lebenden, alleinstehenden Personen oder einzeln veranlagten Ehegatten normalerweise in gleich großen Verhältnissen aufgeteilt. Sollten Sie ein anderes Verhältnis wünschen, so ist der Prozentsatz in Zeile 76 anzugeben.
Bei Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung von Ehegatten geben Sie – falls eine Eintragung in den Zeilen 68 bis 73 erfolgte – an, ob im Bezugsjahr ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teil des Kalenderjahres als Einzelhaushalt geführt wurde.
Zeile 78 – Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
In Ausnahmefällen können Sie hier eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer beantragen. Hier erfolgt kein Abzug der regulären Erbschaftssteuer. Ebenfalls kommen Schenkungen nicht in Betracht.
Zeile 79 – Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
Hier können Sie Sonderausgaben für schutzwürdige Kulturgüter abziehen. Als Kosten anerkannt werden dabei Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen wie Baudenkmäler, Gartenanlagen und Sammlungen, die sich seit mindestens 20 Jahren im Eigentum Ihrer Familie befinden und der Öffentlichkeit oder wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden.
Die betroffenen Kulturgüter abzugsfähig sein sollen, dürfen diese nicht zur Erzielung von Einkünften oder eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder durch öffentliche oder private Zuschüsse gedeckt sein.
Zeilen 80 und 81 – Verlustabzug / Spendenvortrag
Wenn Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden sind oder Sie Spenden getätigt haben, die bisher nicht ausgeglichen wurden, können diese im aktuellen Jahr berücksichtigt werden. Nötig hierfür ist, dass Ihnen das Finanzamt einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid ausgestellt hat.
Wenn im aktuellen Jahr Verluste angefallen sind oder Spenden getätigt wurden, die Sie nicht vollständig ausgleichen können, lässt sich der negative Gesamtbetrag auch ins Vorjahr zurück- oder in künftige Jahre vortragen.
Zeile 91 – Einkommensersatzleistungen
Wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler Einkommensersatzleistungen – beispielsweise Eltern-, Kranken-, oder Mutterschaftsgeld – in Anspruch genommen haben, so müssen die entsprechenden Beträge hier angegeben werden. Dies sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf den Steuersatz Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte aus. Man spricht vom sogenannten „Progressionsvorbehalt“.
Als Arbeitnehmer nutzen Sie für diese Angabe die Anlage N.
Zeile 92 – Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern
Sonderausgaben, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG und außergewöhnliche Belastungen werden bei Einzelveranlagung von Ehegatten im Normalfall demjenigen Ehegatten zugerechnet, welcher sie wirtschaftlich getragen hat.
Sollten Sie wünschen, dass die steuerliche Vergünstigung den Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet wird, tragen Sie in Zeile 92 eine „1“ ein. Eine andere Aufteilung ist nicht möglich.
Zeilen 93 bis 96 – Zeitweiser unbeschränkte Steuerpflicht im Bezugsjahr
Diese Zeilen sind für Sie von Interesse, wenn Sie im Bezugsjahr zeitweise keinen Wohnsitz im Inland hatten oder Ihr Ehegatte im EU-Ausland lebt.
Machen Sie in diesen Fällen die vom Finanzamt in den Zeilen 93 bis 96 geforderten Angaben.
Zeilen 97 und 98 – Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
Zeilen 99 bis 102 – Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden
Zeilen 103 und 104 – Anzurechnende Steuern
Zeile 105 – Im EU- oder EWR-Ausland oder der Schweiz lebenden Ehegatten / Lebenspartnern
Zeile 106 – Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes ohne gewöhnlichen Wohnsitz im Inland
Zeilen 107 und 108 – Weiterer Wohnsitz im Ausland im Bezugsjahr
Zeilen 109 und 110 – Unterschrift
Unterschreiben Sie Ihre Einkommensteuererklärung eigenhändig. Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten veranlagt werden, so sind beide Unterschriften erforderlich. Sollten Sie Ihre Steuererklärung via ELSTER abgeben, müssen Sie auf der ausgedruckten Steuererklärung ebenfalls unterschreiben – es sei denn, Sie haben sich für die Steuererklärung mit digitaler Unterschrift entschieden.
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