Wo trage ich Einkommensersatzleistungen ein?
Neben Arbeitslosengeld I, Krankengeld sowie Eltern- und Mutterschaftsgeld gibt es noch weitere (Lohn- oder Einkommens-) Ersatzleistungen:
- Altersübergangsgeld
- Übergangsgeld
- Eingliederungsgeld
- Insolvenzgeld
- Kurzarbeitergeld
- Unterhaltsgeld als Zuschuss
- Zuschuss von Arbeitsentgelt
- Verdienstausfallentschädigung
- Verletztengeld
- Versorgungskrankengeld und
- Vorruhestandsgeld
Hinweis: Arbeitslosengeld II »Hartz IV«, Wohngeld sowie Betreuungsgeld musst Du in der Steuererklärung nicht angeben.
Die Lohn- und Einkommensersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz, der auf Dein übriges Einkommen angewendet wird. Das kann zu einer geringeren Erstattung und auch zu Nachzahlungen führen.
Aktiviere bitte im Bereich »Einkünfte« unter »Einkünfte von__« auf der Seite »Arbeitnehmer, Rentner und Pensionär« den Haken bei: »Krankengeld, Arbeitslosengeld«.
Bitte klicke anschließend »Weiter«.
Im nächsten Schritt wird die Seite »Einkommensersatzleistungen für __« angelegt. Diese findest Du im Navigationsbaum(linker Bildschirmrand). Dort kannst Du die Beträge in einer Tabelle eintragen.
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