Gibt es eine Steuererklärungspflicht bei Einkünften mit Hilfe von ausländischen Brokern?
Broker im Ausland haben keine Pflicht die Kapitalertragsteuer an den deutschen Staat abzuführen. Der Anleger erhält den vollen Betrag ausgezahlt – ohne Abzug von 25% Abgeltungssteuer.
Diese ausländischen Kapitalerträge müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden. So wird die Kapitalertragsteuer nachträglich an den deutschen Staat abgeführt.
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