Hallo, ich bin Simon und auch in diesem Jahr ändern sich wieder einige Punkte, die man als Selbständiger und auch Kleinunternehmer kennen sollte. Wie gewohnt möchten wir euch mit unseren regelmäßigen Videos dabei helfen, die Welt der Steuern einfacher zu verstehen – also abonniert gern unseren Kanal smartsteuer – wir freuen uns über jeden Abonnenten!
1. Änderung – Umsatzsteuervoranmeldung
Wohl kaum ein Selbständiger freut sich über die regelmäßige Voranmeldung seiner Umsätze und Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Aber statt wie bisher monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, genügt ab 2025 eine vierteljährliche Meldung, wenn die Zahllast im Vorjahr nicht mehr als 9.000 € betragen hat. Zum Vergleich: Bis 2024 lag diese Grenze noch bei 7.500 €, was vor allem für kleinere Unternehmen einen monatlichen Aufwand bedeutete.
Mit der Erhöhung um 1.500 € können also Unternehmen, die weniger Umsatzsteuer zahlen, jetzt auf die vierteljährliche Meldung umsteigen.
Damit gelten nun 2025 folgende Werte:
- Wenn die Zahllast im Vorjahr bis zu 2.000 € betrug, ist man komplett von der Pflicht zur Abgabe der Voranmeldungen befreit.
- Liegt die Zahllast zwischen 2.001 € und 9.000 € im Jahr 2024, gilt die neue Regel – man gibt seine Voranmeldungen nur noch vierteljährlich ab.
- Sollte die Zahllast über 9.000 € liegen, bleibt leider alles beim Alten und die monatliche Abgabe ist weiterhin Pflicht.
Wenn ihr also zu den Unternehmen gehört, die unter der 9.000-€-Grenze bleiben, könnt ihr euch auf deutlich weniger Verwaltungsaufwand freuen.
2. Änderung – Gewinnermittlung
In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Methoden zur Ermittlung des Gewinns aus einer gewerblichen Tätigkeit: die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist eine einfachere und weniger aufwendige Variante, die vor allem von Kleinunternehmern genutzt wird. Die Bilanzierung hingegen ist komplexer und war bisher verpflichtend, wenn der Jahresgewinn im Vorjahr mehr als 60.000 € oder der Jahresumsatz über 600.000 € lag.
Ab dem Steuerjahr 2024 ändern sich diese Schwellenwerte: Eine Bilanzierung ist erst dann erforderlich, wenn der Jahresgewinn über 80.000 € oder der Jahresumsatz über 800.000 € liegt.
Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Umstellung von der Ist- auf die Soll-Versteuerung aus. Während bei der Ist-Versteuerung Umsätze erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Geld tatsächlich eingeht, müssen bei der Soll-Versteuerung bereits ausgestellte Rechnungen versteuert werden – selbst wenn die Zahlung noch aussteht. Die neuen Regelungen können insbesondere für kleinere Unternehmen steuerliche Erleichterungen bedeuten.
3. Änderung – Kleinunternehmerregelung
In diesem Jahr haben sich die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung erheblich geändert. Die bisherige Grenze von 22.000 € im Vorjahr steigt auf 25.000 €, während die Grenze für das laufende Jahr von 50.000 € auf 100.000 € verdoppelt wird. Dies bietet deutlich mehr Spielraum für Kleinunternehmer.
Eine wesentliche Änderung betrifft jedoch die Überschreitung der Umsatzgrenze. Bisher galt der Wert von 50.000 € als voraussichtliche Schätzung, und das Finanzamt informierte bei Überschreitung über den Wegfall der Kleinunternehmerregelung. Ab 2025 ist die neue 100.000 €-Grenze eine feste Grenze: Wird sie innerhalb des Jahres überschritten, entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort für alle zukünftigen Umsätze – ohne gesonderte Mitteilung durch das Finanzamt. Daher müssen Unternehmer ihre Umsätze nun eigenständig und regelmäßig überwachen.
4. Änderung – Rechnungen
Auch wenn es gewisse Übergangsfristen gibt, müssen nun seit dem 01.01.2025 alle Selbständigen und Kleinunternehmer in der Lage sein, sogenannte E-Rechnungen zu empfangen. Dafür sind gewisse Formate vorgesehen, wie XRechnung, ZugFeRD oder EDI.
Klingt sehr kompliziert, kann man aber ganz einfach über eine moderne Buchhaltungslösung, wie zum Beispiel Lexware Office sicherstellen – Einnahmen & Ausgaben verwalten, Belege fotografieren, E-Rechnungen empfangen und erstellen, Lohnabrechnung und vieles mehr. Das Tolle ist, wir haben gerade für Gründer und Start-ups eine Mega-Aktion – nämlich die Kombination aus einfacher Buchhaltung mit Lexware Office für 6 Monate kostenlos und der Steuererklärung mit smartsteuer mit einem Rabatt von 50 % – den Link dazu gibt es hier – das gab es so noch nie! Und dank Schnittstelle kann man seine Daten aus der Einnahmenüberschussrechnung vom Unternehmen direkt zu smartsteuer übertragen und ans Finanzamt senden – dieses Angebot solltet ihr euch nicht entgehen lassen!
Wichtig zu wissen: Eigene Rechnungen dürfen auch weiterhin wie in den bisherigen Formaten gestellt werden, es sind also auch Rechnungen im Papierformat und als PDF weiterhin möglich. Zumindest bis zum 31.12.2026. Wer dann einen Umsatz von mehr als 800.000 € im Jahr erzielt, muss bereits ab 2027 auch eigene Rechnungen zwingend als E-Rechnung stellen und für alle anderen tritt die Pflicht spätestens zum 01.01.2028 in Kraft.
5. Änderung – Krankenversicherung
Als Selbständiger hat man in der Regel die freie Auswahl, ob man sich gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichert. Beides hat Vor- und Nachteile und in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden nun die Beitragsbemessungsgrenzen zum 01.01.2025 erhöht. So wird der Beitrag nun bis zu einem monatlichen Gewinn von 5.512,50 € berechnet – vorher lag der Wert nur bei 5.175 € pro Monat. Allein daraus ergibt sich durch den allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 14,6 % ein monatlicher Höchstbeitrag von 804,82 €. Im Jahr 2024 waren dies nur 755,55 € monatlich. Dazu kommt ja aber auch noch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse und auch noch der Beitrag für die Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Familienstand zahlen Selbständige im Jahr 2025 also teilweise mehr als 1.100 € für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung im gesetzlichen System und das wie erwähnt ab einem Gewinn von 5.512,50 im Monat oder 66.150 € im Jahr. Umso wichtiger ist es seine Gewinne regelmäßig als gesetzlich versicherter Selbständiger der Krankenkasse mitzuteilen, um nicht irgendwann für einen längeren Zeitraum auf einen Schlag die Beiträge nachzahlen zu müssen.
Das waren 5 wichtige Änderungen, die nun Selbständige und Kleinunternehmer betreffen und die ihr kennen und beachten solltet. Wir freuen uns deshalb über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden Abonnenten hier auf dem Kanal und wünschen euch wie immer viel Erfolg bei der nächsten Steuererklärung und das einfach und ohne notwendige Vorkenntnisse mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer!
Euer Simon
