Broker im Ausland haben keine Pflicht die Kapitalertragsteuer an den deutschen Staat abzuführen. Der Anleger erhält den vollen Betrag ausgezahlt – ohne Abzug von 25% Abgeltungssteuer.
Diese ausländischen Kapitalerträge müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden. So wird die Kapitalertragsteuer nachträglich an den deutschen Staat abgeführt.
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