Grundsteuerreform: welches Modell gilt für mein Bundesland?
Bundesmodell: Das Bundesmodell sieht eine Neubewertung anhand des jeweiligen Bodenrichtwertes, der Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete in der jeweiligen Gemeinde vor.
- Die Länder Berlin, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt übernehmen das vom Bundesfinanzministerium erarbeitete Bundesmodell
- Die Länder, die sich nicht am sogenannten „Bundesmodell“ orientieren wollen, können die Grundsteuer zukünftig auch anhand eines eigenen Berechnungsmodells bestimmen.
Bislang sind die folgenden Abweichungen vom Bundesmodell zu erwarten:
- Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sind die Grundlage für die Neuberechnung des „modifizierten Bodenwertmodells“. Darüber hinaus will Baden-Württemberg eine Grundsteuer C einführen. - Bayern: Wertunabhängiges Flächenmodell
In Bayern soll die Grundsteuer künftig nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet werden. - Hamburg: Flächen-Lage-Modell
Auch Hamburg hat ein eigenes Gesetz verabschiedet. Das „Wohnlagenmodell“ berücksichtigt neben der Grundstücksfläche und Fläche der Gebäude auch die Wohnlage. - Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren
In Hessen werden Grundstücke zukünftig steuerlich mit dem „Flächen-Faktor-Verfahren“ bewertet. Neben der Größe und Nutzung spielt hier auch die Lage eine Rolle. - Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
Niedersachsen will – wie auch Hamburg – die Lage mit in die Berechnung der Grundsteuer einfließen lassen. Drei Stufen sind angedacht: „durchschnittlich“, „besser“ oder „schlechter“. - Rheinland-Pfalz: Modifiziertes Bodenwertmodell
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es Bestrebungen, sich am künftigen Baden-Württembergischen „modifizierten Bodenwertmodell“ zu orientieren. Hierzu gibt es allerdings noch keine Einigung im Landtag. - Saarland: Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl)
Das Saarland will von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, konkrete Vorschläge kamen jedoch noch nicht aus dem CDU-Finanzministerium. - Sachsen: Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl)
Sachsen wird künftig stärker zwischen den Nutzungsarten „Wohnen“, „Gewerbe“ und „unbebaut“ unterscheiden.
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