Wann ist die Abgabe der Steuererklärung mit Kapitaleinkünften sinnvoll?
Es gibt keinen Freistellungsauftrag bei der Bank
Dann kannst Du in der Steuererklärung den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bis 2022) bzw. 1.000 € (ab 2023) nutzen.
Es gibt einen Freistellungsauftrag
Du hast Deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Der Sparer-Pauschbetrag wurde nicht voll ausgenutzt.
Dann kannst Du den restlichen Teil in der Steuererklärung bei anderen Kapitaleinkünften nutzen.
Dazu musst Du alle Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung angeben.
Aktienverkäufe mit Ersatzbemessungsgrundlage
Dein Anlageinstitut kennt die Anschaffungskosten der verkauften Aktien nicht.
Es hat eine pauschale Berechnung für die Kapitalertragsteuer gemacht.
Das passiert mithilfe der Ersatzbemessungsgrundlage.
Wenn Du die ursprünglichen Anschaffungskosten weißt, kann in der Steuererklärung das richtige Veräußerungsergebnis und die richtige Kapitalertragsteuer errechnet werden.
Dabei kommt es häufig zu Erstattungen.
Kapitaleinkünfte aus dem Ausland
Ausländische Geldinstitute oder auch Online-Broker behalten keine Kapitalertragsteuer ein.
Dann gibst Du die Erträge in der Steuererklärung an.
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