Wo trage ich meinen Laptop und Fachbücher ein?
Als Arbeitsmittel gelten Wirtschaftsgüter, die Du bei der Erzielung von Einkünften verwendest oder nutzt.
Dazu gehören Gegenstände wie beispielsweise:
- Fachliteratur
- Büroeinrichtungen
- Aktentaschen
- Arbeitskleidung
- Computeranlagen
Diese nutzt Du vollständig oder überwiegend beruflich.
Bei smartsteuer trägst Du die Arbeitsmittel unter den Werbungskosten ein:
Hier kannst Du dann den Haken bei der detaillierten Erfassung setzen:
Anschließend kannst Du hier die Daten eintragen. Im Feld Bezeichnung kannst Du eine eigene Bezeichnung eintragen oder aus der Liste einen Eintrag auswählen:
Besonderheit: Bei Arbeitsmitteln, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden sollen:
Arbeitsmittel, die mehr als 952,00 € gekostet haben, können nicht vollständig in einem Jahr abgesetzt werden. Stattdessen wird der Kaufbetrag über mehrere Jahre verteilt. Dazu musst Du die Nutzungsdauer in Jahren angeben.
Je nach Art des Arbeitsmittels schlägt Dir smartsteuer einen Standardwert vor. Du kannst aber auch einen eigenen Wert angeben.
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