Wie übermittle ich meine EÜR von lexoffice an smartsteuer?

Tipp: Wenn Sie bereits smartsteuer Kunde sind und auch letztes Jahr schon den Lexoffice-Import genutzt haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor.

Bitte gehen Sie zur Übernahme der Daten von 2021 nach 2022 wie folgt vor:

1. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto unter folgendem Link ein: https://steuerjahr2022.smartsteuer.de/app
2. Im Bereich „Meine Steuerfälle“ sehen Sie Ihre Steuerfälle. Auch die Steuerfälle aus 2021 (etwas weiter unten). Klicken Sie nun auf „Nach 2022 übertragen“ bei dem Steuerfall, den Sie übertragen wollen.
3. Geben Sie einen Namen ein und bestätigen Sie die Datenübernahme.

Nun löschen Sie im Bereich “Gewerbebetrieb“ oder “Selbstständige Arbeite“ die angelegte Tätigkeit:

Jetzt können Sie Daten wie gewohnt von lexoffice importieren.

 

Hinweis: Sie sind neu bei smartsteuer? Dann legen Sie am besten zuerst ein Benutzerkonto an und loggen sich anschließend in Ihrem Benutzerkonto ein.

Nun können Sie starten:

  1. Melden Sie sich in Ihrem lexoffice-Account an.
  2. Prüfen Sie noch einmal, ob alle Buchungen für das Geschäftsjahr erfolgt sind. Falls nicht, holen Sie dies nach.
  3. Klicken Sie oben in der Leiste auf den Punkt »Buchhaltung« und wählen Sie dann die »Einnahmen und Überschussrechnung« aus.
  4. Wählen Sie das »Jahr« und die Kategorie »Amtliche EÜR« aus.
  5. Klicken Sie (unten auf der Seite) »Daten für die Steuererklärung bereitstellen«:
  6. Anschließend öffnet sich das folgende Fenster, hier klicken Sie auf »EÜR-Werte zusammenstellen«:
  7. Das Datenpaket wird zusammengestellt und an smartsteuer übergeben. Klicken Sie bitte auf »Steuererklärung mit smatsteuer erstellen«.
  8. Nun öffnet sich automatisch die Startseite von smartsteuer. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein, oder registrieren Sie sich, wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben.
  9. Wählen Sie hier über das Dropdown-Menü die folgenden Punkte aus: die Versteuerung, die Art des Unternehmens, die Rechtsform, wem die EÜR zugeordnet werden soll und dann in welchen Steuerfall importiert werden soll. Klicken Sie „Steuerfall anlegen“ oder wählen Sie den bereits erstellten Steuerfall aus.
  10. Bitte öffnen Sie den Steuerfall.
  11. Im Steuerfall finden Sie nun im Navigationsbaum unter “Gewerbebetrieb“ oder “Selbstständige Arbeit“, je nachdem was Sie ausgewählt haben, die importierten Daten in der EÜR.
  12. Bei einem erfolgreichen Import der Daten, wird unter der EÜR der Wert 0,00 € angezeigt. Klicken Sie auf »EÜR öffnen«, um die Werte zu prüfen und zu speichern, dann werden diese auch in der Berechnung berücksichtigt.
  13. Der Navigationsbaum beim lexoffice-Import ist folgendermaßen aufgebaut:

    Sollte dieser bei Ihnen in der EÜR anders aussehen, hat der Import nicht geklappt.
  14. Die importierten Daten erkennen Sie an der gestrichelten Umrandung der Felder:
  15. Bitte beachten Sie, dass Sie einmal die komplette EÜR durchklicken müssen. Erst mit dem Klick auf »Weiter« werden die Daten in der Berechnung berücksichtigt.

 

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