Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9.984 € jährlich, für 2023 bei 10.908 Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.
Wie hoch die steuerpflichtige Rente ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind. Der Besteuerungsanteil beträgt für alle Rentner, die bis 2005 in Rente gingen 50 % des Rentenbetrages. Wer im Jahre 2006 in Rente ging, musste 52 % des Rentenbetrages versteuern. Bei Renteneintritt im Jahre 2022 beträgt der Besteuerungsanteil 82 %, bei Renteneintritt im Jahre 2023 sind es 83 %.
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