Bei smartsteuer geben Sie die Behinderung unter Ihren persönlichen Daten an.
Einen Behindertenpauschbetrag brauchen Sie nicht eintragen. Dieser wird nach Ihren Eingaben automatisch bei smartsteuer berücksichtigt.
Ab dem Steuerjahr 2021 erhalten Sie folgende Pauschbeträge:
Grad der Behinderung | jährlicher Pauschbetrag |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2460 € |
100 | 2.840 € |
Merkzeichen »H«, Merkzeichen »Bl« und Merkzeichen »TBI« erhalten unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB) einen Pauschbetrag von 7.400 €.
Anstelle der bisherigen Angabe von Fahrtkosten, wurde ein Pauschbetrag eingeführt. Auch dieser wird Ihnen bei smartsteuer automatisch angerechnet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Pauschbetrag von 900 € wird für alle Personen mit einem GdB von 80 oder einem GdB von 70 und zusätzlich dem Merkzeichen »G«, angerechnet.
Einen Pauschbetrag von 4.500 € erhalten alle Personen mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H.
Haben Sie eine Behinderung nachträglich anerkannt bekommen, können Sie die Kosten / Pauschale nicht doppelt in diesem Steuerjahr geltend machen. Prüfen Sie, ob Sie die alten Bescheide noch ändern lassen können. Sie können damit pro Jahr nur eine Pauschale geltend machen oder auch nur die Kosten des Steuerjahres in der jeweiligen Steuererklärung angeben.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de