Was ist der Pflegepauschbetrag?

Ab dem Steuerjahr 2021 gibt es einen steuerlichen Vorteil für die unentgeltliche Pflege von nahestehenden, pflegebedürftigen Personen ab einem Pflegegrad 2.

Somit sollen pflegende Angehörige, zumindest für einen Teil des finanziellen Aufwands, entschädigt werden.

Der Pauschbeträge für den Pflegegrad 2 beträgt 600 € und für den Pflegegrad 3 beträgt er 1.100 €.

Für Menschen, die einen Pflegegrad 4 oder 5 oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ für Hilflos oder „Bl“ für Blind haben, wurde der Pflegepauschbetrag auf 1.800  erhöht.

Bei smartsteuer können Sie die Angaben dazu im Bereich Ihre privaten Ausgaben > Pflege machen:

Der Pauschbetrag wird anhand Ihrer Angaben berechnet, Sie können diesen nicht selber eintragen.

Unter dem Punkt Auswertungen > Berechnungslisten können Sie die Berechnung detailliert nachvollziehen.

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