Wo verwende ich Steueridentifikationsnummer in der Steuererklärung?

Wozu brauche ich meine Steueridentifikationsnummer?

Die eigene Steueridentifikationsnummer ( Steuer-Id) brauchen wir vor allem für alle Angelegenheiten mit dem Finanzamt.
Sie ist personenbezogen und ändert sich ein Leben lang nicht.

Anhand der Steuer-Id ist jeder Steuerpflichtige im Finanzamt eindeutig identifizierbar.
Daten –  wie die elektronische Lohnsteuerkarte – sind mit der Steueridentifikationsnummer verknüpft.

Mit der Steuer-Id wird die vollelektronische Steuererklärung schneller bearbeitet, da beim Finanzamt hinterlegte Daten abgerufen werden.

Was mache ich mit der Steueridentifikationsnummer von anderen Personen?

In der Erklärung muss auch die Steuer-Id von anderen Personen erfasst werden. Das sind z.B.:

  • Geschiedene Ehegatten: Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben angesetzt werden. Ab 2016 muss die Steuer-Id des Empfängers angeben werden.
  • Unterstützte Angehörige: Unterstützen Sie in der Familie, so können Sie die Ausgaben unter »Ihre privaten Ausgaben« – »Unterhaltszahlungen an Bedürftige« als außergewöhnliche Belastungen angeben. Die Steuer-Id ist hier eine Pflichtangabe in der Steuererklärung.
  • Kinder: Ab 2008 erhalten Kinder in Deutschland die Steuer-Id nach der Geburt. Wir brauchen Sie auch gegenüber der Familienkasse und für das Kindergeld.
    • Ausnahmefall Kindesunterhalt: Kindesunterhalt kann nur in der Erklärung erfasst werden, wenn es keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gibt (egal, wem das Kindergeld gezahlt wird!). Dann erfassen Sie die Angaben unter »Ihre privaten Ausgaben« – »Unterhaltszahlungen an Bedürftige«.

Was mache ich, wenn ich die Steueridentifikationsnummer nicht habe?

  1. Suchen! Die Steuer-Id steht auf dem letzten Steuerbescheid oben links.
  2. Erfragen! Die Steuer-Id kann beim Bundeszentralamt für Steuern nochmal nachgefragt werden. Achtung: das dauert ein paar Wochen!
  3. Nachfragen! Brauchen Sie die Steuer-Id für die Angabe von Unterhaltszahlungen, muss der Empfänger diese herauszugeben.
  4. Nachhaken! Verweigert ein unterstützter Angehöriger die Steuer-Id, können Sie diese beim Finanzamt unter Hinweis auf § 33a Abs. 1 Satz 9 bis 11 EStG erfragen.

 

 

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